Rückkehr zur Homeoffice-Empfehlung

18. Januar 2022 Vernehmlassungen

Die verschärfte Zertifikats- oder Homeoffice-Pflicht sollen nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Arbeitgeber fordern, dass diese Massnahmen nur solange gelten, wie sie aus epidemiologischer und medizinischer Sicht notwendig sind. Angesichts der erwarteten Omikron-Welle unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband jedoch die neue Härtefallverordnung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat erneut zwei Mal Stellung genommen zu den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie. Zum einen geht es um die kürzlich beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die bis am 24. Januar 2022 befristet sind. Dazu zählen unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Homeoffice-Pflicht und die Einschränkung privater Treffen. Der SAV fordert, dass die Massnahmen höchstens bis Ende Februar 2022 verlängert werden. Sollte sich aus epidemiologischer und medizinischer Sicht ergeben, dass die Massnahmen früher aufgehoben werden können, sind sie auch vorher schon zu lockern. Aufgrund der Verkürzung und Einschränkung der Quarantäne erachtet der SAV die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht zugunsten einer dringlichen Homeoffice-Empfehlung als angezeigt. Generell setzt sich der Dachverband dafür ein, dass der Weg in die Normalität so rasch als möglich geplant wird.

Gemäss den Berechnungen der Task Force des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird der Höhepunkt der Omikron-Welle in rund zwei Wochen erreicht. Dies wird nochmals massive Auswirkung auf die Wirtschaft haben. Unter anderem wegen den zu erwartenden Isolations- und Quarantänefällen unterstützt der SAV die neue Härtefallverordnung, die bis Juni 2022 in Kraft sein soll. Diese Verordnung bringt den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.