Höhere Mindestlöhne in der Hauswirtschaft sind nicht gerechtfertigt

12. Dezember 2016 News

Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft wird per Anfang 2017 um weitere drei Jahre verlängert und die darin festgelegten Mindestlöhne werden leicht nach oben angepasst. Dieser Entscheid des Bundesrats ist nur teilweise nachvollziehbar, denn höhere Mindestlöhne lassen sich aus Arbeitgebersicht nicht rechtfertigen.

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) gilt gemäss Bundesratsbeschluss für weitere drei Jahre. Bei ihrem Entscheid stützt sich die Landesregierung auf Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, wonach in den Jahren 2013 und 2014 die NAV-Mindestlöhne von 13 Prozent der kontrollierten Haushalte nicht eingehalten wurden. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich aus diesem Grund in seiner Vernehmlassungsantwort für die Verlängerung ausgesprochen.

Gleichzeitig mit der Verlängerung des Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmende mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Privathaushalten werden die darin festgelegten Mindestlöhne um insgesamt 1,9 Prozent erhöht. Entgegen der Argumentation des Bundesrats für höhere Mindestlöhne werden durch diesen Entscheid jedoch berechtigte Interessen anderer Branchen verletzt. So sind die neuen Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft etwa deutlich höher als vergleichbare Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Ausserdem wäre aus Arbeitgebersicht eine Erhöhung auch deshalb nicht angezeigt gewesen, weil sich die Löhne in den letzten Jahren wegen der negativen Teuerung real bereits positiv entwickelt haben.