Covid-19-Gesetz mit Sozialpartnern

25. September 2020 News

In der Herbstsession hat das Parlament im Eilverfahren das Covid-19-Gesetz beraten und konnte am Ende alle Differenzen bereinigen. Es tritt bereits am 26. September 2020 in Kraft und wird in weiten Teilen bis Ende 2021 gültig sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist mit dem Ergebnis zufrieden.

Auch nach zwei Beratungsrunden waren sich der Nationalrat und der Ständerat noch nicht in allen Punkten einig, wie das Covid-19-Gesetz aussehen soll. Erst die Einigungskonferenz brachte den endgültigen Durchbruch beim «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» (20.058). Damit wurden verschiedene Notverordnungen, die der Bundesrat während der Corona-Krise erlassen hat, in ordentliches Recht überführt.

Das Parlament hat die Forderungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) übernommen. Eine wichtige Anpassung betrifft den Einbezug der Sozialpartner. Dass Gesetz verpflichtet nun den Bundesrat, die Kantone und die Sozialpartner bei der Erarbeitung von Massnahmen einzubeziehen. Der Ständerat hatte in einer ersten Beratung diesen Einbezug nicht unterstützt, ist am Ende aber dem Nationalrat und damit auch der Forderung der Arbeitgeber gefolgt. Die Arbeitgeber beharren auf dieser Form der Zusammenarbeit, da sie sich während der Krise bewährt hat.

Ein zweiter wichtiger Punkt für den SAV war die Rückerstattung der Lohnfortzahlung, sollte der Bundesrat erneut Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmern anordnen und den Arbeitgebern diesbezügliche Pflichten auferlegen. In der parlamentarischen Beratung ist auch dieses Anliegen auf Unterstützung gestossen. Wo die Arbeit aufgrund einer behördlichen Massnahmen durch den Arbeitnehmer ausgesetzt werden muss und der Arbeitgeber demzufolge eine Lohnfortzahlung leisten muss, hat dieser neu einen gleichwertigen Anspruch auf Rückerstattung. Die Arbeitgeber begrüssen diese Gesetzesanpassung.

Das Gesetz wurde als dringlich eingestuft, weshalb es per sofort in Kraft tritt. Das Referendum dagegen wurde jedoch bereits angekündigt. Damit ist heute offen, ob am Ende die Bevölkerung über dieses Bundesgesetz entscheidet.