Versicherter Verdienst in der Unfallversicherung wird angehoben

12. November 2014 News

Der Bundesrat erhöht erstmals seit 2008 den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung – und zwar von 126’000 auf 148’200 Franken. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Januar 2016 und ist auch für die Arbeitslosenversicherung und die IV massgebend.

Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung beträgt ab 1. Januar 2016 neu 148‘200 Franken. Damit werden rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein, wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Gesundheit heisst.

Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2008. Aufgrund der Lohnentwicklung hielt der Bundesrat nun eine erneute Anpassung für nötig. Die Erhöhung von 126’000 auf 148’200 Franken bewegt sich im Rahmen der letzten Anpassungen.

Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung, sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch entsprechende Abzüge auch auf Löhnen über 126’000 Franken.