Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV nur mit Rentenalter 65/66

23. Mai 2018 Medienmitteilungen

Die Arbeitgeber stehen einer Verknüpfung der Steuervorlage 2017 mit der AHV unverändert kritisch gegenüber. Die sachfremde Koppelung trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei und greift in den Reformprozess von AHV und BVG ein. Setzt die Politik trotzdem auf eine Verknüpfung, kommen höhere Lohnbeiträge nur in Verbindung mit der Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66 in Frage.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat den Vorschlag der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) für die Steuervorlage 17 geprüft. Die Vorlage ist aus Sicht der Arbeitgeber wichtig und dringlich. Sie muss jedoch inhaltlich für sich selbst überzeugen – ohne auf sachfremde Elemente angewiesen zu sein. Die Arbeitgeber erachten deshalb die vorgeschlagene Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik als höchst fragwürdig. Der vorgesehene AHV-Zustupf trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei, erhöht jedoch die Komplexität der Vorlage und greift gleichzeitig in den Prozess der Reformen von AHV und BVG ein. Kommt die Politik trotzdem zum Schluss, es brauche zusätzlich einen «sozialen Ausgleich», dann ergibt eine Verknüpfung mit der AHV allerdings mehr Sinn als eine solche mit Kinderzulagen.

Falls die Politik auf einen «sozialen Ausgleich» pocht, beurteilen die Arbeitgeber die beiden Vorschläge der WAK-S, das Demografieprozent sowie die Anhebung des Bundesbeitrags für die AHV einzusetzen, als gangbaren Weg. Diese beiden Elemente lassen sich im weitesten Sinne finanzpolitisch nachvollziehen, da sie sich innerhalb der Bundesfinanzen bewegen und die Steuervorlage auch dem Bund zugutekommen wird. Die finanzielle Situation der AHV würde sich dadurch zwar verbessern, an der Notwendigkeit einer baldigen strukturellen Reform zur Sicherung des heutigen Rentenniveaus würde sich jedoch nichts ändern. Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den Reformen der Altersvorsorge liesse sich damit vermeiden. Angesichts der gewaltigen Herausforderung einer alternden Gesellschaft gilt es jegliche Verzögerungen durch sachfremde Geschäfte sowohl für die AHV- als auch für die BVG-Reform abzuwenden. Die Arbeitgeber bekennen sich unverändert dazu, mit raschen Reformen für AHV und BVG die Renten trotz der demografischen Alterung auf heutigem Niveau zu sichern.

Mit einer dritten Massnahme – der Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,3 Prozent – greift der Vorschlag der WAK-S umfassend in die ebenso dringliche Strukturreform der Altersvorsorge ein. Lohnbeiträge werden für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der von den Sozialpartnern zu erarbeitenden BVG-Reform ein Thema sein. Zusätzliche Lohnbeiträge für die AHV sind für die Arbeitgeber deshalb nur denkbar in Verbindung mit einer schrittweisen Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66. Nur so würde die Verbindung der Steuervorlage 17 mit der Erhöhung der Lohnbeiträge zugunsten der AHV auch einen strukturellen Mehrwert zur Sicherung der Renten auf heutigem Niveau bringen.

Weitere Auskünfte

  • Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch
  • Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch