Unstrittige Massnahmen der IV-Revision 6b: Wo bleibt der Bundesrat?

28. August 2014 News

Das Parlament will die unstrittigen Sanierungsmassnahmen der IV-Revision 6b zügig umsetzen. Beide Räte haben einer entsprechenden Motion grünes Licht gegeben. Der Nationalrat wird zudem die sistierten Beratungen zu den Kinderrenten und den Reisekosten demnächst wieder aufgreifen. Angesichts der finanziellen Schieflage der IV stellt sich allerdings die Frage, worauf der Bundesrat bei der Umsetzung der mehrheitsfähigen Massnahmen wartet.

Beim Absturz der IV-Revision 6b blieben auch drei völlig unbestrittene Sanierungsmassnahmen auf der Strecke. Es sind dies die gesetzliche Grundlage zur Tilgung der IV-Schulden beim AHV-Fonds, Massnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit psychischen Problemen und die Verstärkung der Betrugsbekämpfung. Das Parlament will diese mehrheitsfähigen Massnahmen zügig umsetzen. Beide Räte haben einer entsprechenden Motion bereits in der letzten Session zugestimmt. Unklar ist, weshalb der Bundesrat nicht vorwärtsmacht: Er braucht nur die fixfertigen Bestimmungen in eine neue Botschaft zu giessen und dem Parlament zum Beschluss vorzulegen.

Angesichts der finanziellen Klemme, in der die IV steckt, ist das Zögern des Bundesrats schwer nachvollziehbar. Fakt ist: Das Umlage-Ergebnis von gut 500 Millionen Franken letztes Jahr täuscht. Ohne die bis Ende 2017 befristete Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer (von jährlich über 1 Milliarde Franken) und die vom Bund getragenen Schuldzinsen (von knapp 200 Millionen Franken) würde die IV nach wie vor tiefrote Zahlen schreiben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet deshalb auch den jüngsten Entscheid der ständerätlichen Sozialkommission. Diese lehnt es in der Differenzbereinigung zur erwähnten Motion ab, den Vorstoss um einen vierten Punkt zu erweitern. Unter anderem geht es dabei um Sparmassnahmen in den Bereichen Kinderrenten und Reisekosten (Sparpotenzial: 100 Millionen Franken). Der vom Nationalrat eingefügte Zusatz würde den Beschluss dieser Massnahmen nur verzögern. Bei der Behandlung von 6b sistierte das Parlament die Beratungen dazu nämlich bloss. Die nationalrätliche Sozialkommission hat denn auch bereits entschieden, die beiden Massnahmen noch dieses Jahr wieder aufzugreifen. Eine neue Botschaft ist dafür nicht notwendig, die Erweiterung der Motion überflüssig. Das Parlament tut stattdessen gut daran, auch diese beiden Punkte unverzüglich zu beschliessen.