Bei einer Umfrage im Auftrag des SonntagsBlick hat sich eine klare Mehrheit der Teilnehmenden gegen eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken für Neurentner ausgesprochen. Ausgerechnet diese Massnahme sieht der Ständerat aber in seiner Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020 vor.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Das Meinungsforschungsinstitut Opinionplus hat im Auftrag des SonntagsBlick eine repräsentative Umfrage zur Altersvorsorge durchgeführt. Auf die Frage, ob sie die Forderung unterstützen, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes durch eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken für Neurentner zu kompensieren, antworteten 57 Prozent der Befragten mit Nein und nur 31 Prozent mit Ja. 12 Prozent waren unentschlossen. Die Umfrage bestätigt erneut das deutliche Abstimmungsresultat vom vergangenen Herbst gegen «AHVplus» und gegen einen AHV-Ausbau mit der Giesskanne.
Ausgerechnet eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken für alle Neurentner, ob arm oder reich, fordert der Ständerat mit seiner Reformvorlage. Er preist die Erhöhung als Massnahme, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6 Prozent zu kompensieren. In Tat und Wahrheit handelt es sich dabei aber um einen Ausbau, der die AHV nach 2030 enorm in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten bringen würde. Die Finanzierungslücke würde dann wieder gegen 6 Milliarden Franken betragen. Soweit sollte es jedoch nicht kommen. Denn schenkt man der Umfrage des SonntagsBlick Glauben, politisiert der Ständerat ganz offensichtlich am Volk vorbei.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.