Überflüssige AHV-Anmeldepflicht gehört abgeschafft

8. Dezember 2015 News

Nationalrat und Ständerat sind sich einig: Die unnötige AHV-Anmeldepflicht gehört abgeschafft. Damit werden die Arbeitgeber um rund 8 Millionen Franken jährlich entlastet. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist eine solche Massnahme mehr als willkommen.

Der Nationalrat votiert analog zum Ständerat für die Abschaffung der überflüssigen AHV-Anmeldepflicht. Damit entlastet das Parlament die Arbeitgeber um rund 8 Millionen Franken jährlich. Angesichts des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist eine solche Massnahme mehr als willkommen.

Künftig sollen die Arbeitgeber also von der unnötigen Pflicht befreit sein, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse zu melden. Unnötig ist die Anmeldepflicht deshalb, weil die unterjährige Anmeldung für ein reibungsloses Funktionieren der AHV irrelevant ist und den Versicherten keinerlei Vorteile bringt. Ein Bericht des Bundesrats über die Regulierungskosten für die Unternehmen sowie die kantonalen Ausgleichskassen und die Verbandsausgleichskassen bestätigen das. Hinzu kommt: Die AHV-Anmeldepflicht leistet – entgegen anderslautenden Meinungen – keinen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Erwerbstätigkeit und AHV-Pflicht sind in der Schweiz nicht zwingend aneinander gekoppelt.

Mit seinem Entscheid beweist der Nationalrat wirtschaftliches Gespür – zumal er sich gegen die Haltung seiner Kommission stemmte. Angetrieben vom Bundesrat wollte diese, anstatt die AHV-Anmeldepflicht ganz abzuschaffen, einen neuen administrativen Prozess einführen. Dieser hätte die ursprüngliche Idee der Entlastung jedoch in einen Mehraufwand von mindestens 16 Millionen Franken verkehrt – ohne dass dadurch irgendein Vorteil entstanden wäre. Dass der Nationalrat diesen Bürokratie-Eifer nun gestoppt hat, ist sehr zu begrüssen.

Das Parlament setzt mit seinem Entscheid nicht zuletzt dem unrühmlichen Zickzack-Kurs des Bundesrats ein Ende. Zuerst wollte dieser die Anmeldepflicht abschaffen, dann wieder administrativ aufblähen. Die Arbeitgeber erwarten nun vom Bundesrat, dass er den parlamentarischen Beschluss postwendend umsetzt und den Artikel zur Anmeldepflicht in der AHV-Verordnung ersatzlos streicht.