Der Ständerat hat die Motion Dittli der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen, um sie im Rahmen der bereits angelaufenen EL-Reform zu beraten. Die Motion sieht die Entflechtung der Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen bei den Ergänzungsleistungen (EL) vor.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Der Ständerat hat entschieden, die Motion Dittli (16.4087) im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zu beraten. Das Begehren verlangt vom Bundesrat, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um die EL zu entflechten. Die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen sollen neu nach dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz zugeordnet werden. Damit sollen Steuerung und Effizienz der EL verbessert und Fehlanreize abgebaut werden.
Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen im System der EL ist es aus Sicht der Arbeitgeber richtig, die strukturelle Weiterentwicklung der EL im Sinne der Motion an die Hand zu nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass das bewährte System auch in Zukunft die Existenz der bedürftigen Rentnerinnen und Rentner garantieren kann.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.