Ständerat verpasst notwendige Kursänderung bei der EL-Reform

31. Mai 2017 News

Der Ständerat ist in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in den meisten Punkten der Reformvorlage des Bundesrats gefolgt. Diese reicht aber nicht aus, um das EL-System grundsätzlich zu modernisieren und das Kostenwachstum in den Griff zu bekommen. Der Ständerat verpasst es insbesondere, die Reform gezielt auf jene Personen auszurichten, die wirklich auf EL angewiesen sind.

Der Ständerat hat heute als Erstrat über die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) beraten. Dabei hat er sich wie schon zuvor seine vorberatende Kommission (SGK-S) für den Grossteil der kosmetischen Anpassungen des Bundesrats ausgesprochen. Die kleine Kammer lässt damit eine grosse Chance ungenutzt, die Reform so zurecht zu rücken, dass die Leistungen nachhaltig für jene Bedürftigen gesichert werden können, die effektiv darauf angewiesen sind.

Wer über nicht deklarierten Immobilienbesitz im Ausland verfügt, gehört definitiv nicht dazu. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) ist es daher unverständlich, dass der Ständerat auf eine schweizweit konsequente Missbrauchsbekämpfung verzichtet. Sogar die Gewerkschaften haben im letzten Jahr bestätigt, dass ehemalige Gastarbeiter ausländischen Liegenschaftsbesitz im grossen Stil am Fiskus vorbeischleusen und gleichzeitig EL einstreichen. Würden solche Missbrauchsfälle konsequenter aufgedeckt, könnten die EL-Kassen jährlich um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet werden.

Zur dauerhaften Sicherung der EL auf heutigem Niveau für jene, die wirklich darauf angewiesen sind, hat der SAV bereits in der Vernehmlassung eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug gefordert. Wer mit einem beträchtlichen Vermögen zum Lebensende einen durchschnittlichen Heimaufenthalt von 3-4 Jahren verbringt, dem sollte zumutbar sein, dies aus eigener Tasche zu finanzieren. Dafür sollte nicht der Steuerzahler aufkommen müssen. Das würde auch die Kantone entlasten, die mit einer steigenden Zahl von EL-Gesuchen fertig werden müssen. Bereits heute warten deshalb Personen, die tatsächlich auf EL angewiesen sind, in mehreren Kantonen zu lange auf ihr Geld.

Um Transparenz und Steuerbarkeit des EL-Systems zu verbessern, braucht es eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Statt das EL-System zu vereinfachen, würde die vom Ständerat unterstützte Regionalisierung der anrechenbaren Mietzinsmaxima es zusätzlich verkomplizieren. Auch ihre Erhöhung geht aus Marktüberlegungen sowie wegen möglicher Schwelleneffekte und Fehlanreize entschieden zu weit. Schliesslich sinken die Mieten seit 2 Jahren wieder auf breiter Front. Zudem würde der Unterschied zwischen Sozialhilfe- und EL-Bezügern weiter vergrössert, wie die SODK festhielt.

Ohne strukturelle Massnahmen droht angesichts der demografischen Alterung ein weiterer massiver Kostenanstieg, der insbesondere die Kantone und Gemeinden stark belastet. Bedauerlicherweise fehlt es dem Ständerat offensichtlich am nötigen Reformwillen, um die EL nachhaltig für die wirklich Bedürftigen unserer Gesellschaft zu sichern. Der SAV appelliert daher an den Nationalrat, die zwingende Kursänderung bei der Reform vorzunehmen.