Ständerat erhört die Wirtschaft bei der AHV-Reform

16. März 2021 News

Mit seinen Anpassungen an der bundesrätlichen Reformvorlage zur Stabilisierung der AHV korrigiert der Ständerat die überbordenden Entscheide seiner vorberatenden Kommission und sichert die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage. Im Kern liegt nun ein schlankes, in sich schlüssiges Reformpaket auf dem Tisch, welches das grösste Sozialwerk bis rund 2030 finanziell stabilisieren dürfte. Die Arbeitgeber appellieren jetzt an den Nationalrat, das gefundene Gleichgewicht zwischen finanziellen und strukturellen Massnahmen nicht aus dem Lot zu bringen.

Nach einer Unterbrechung zur Behandlung der Differenzen im Covid-19-Gesetz hat der Ständerat die Reformvorlage «AHV 21» in einer spät endenden Debatte fertig beraten. Diese Einigung zu später Stunde ist bezeichnend für den schleppenden Verlauf der Reform der ersten Säule. Nach dem Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» im Herbst 2017 und dem Abwarten der Ergebnisse aus dem AHV-Steuer-Deal der STAF-Vorlage 2019 nahm die vorberatende Kommission des Ständerates im Sommer 2020 endlich die Beratungen zum Geschäft auf. Die Ergebnisse liessen allerdings lange auf sich warten und konnten nur mässig überzeugen. So stützte die Kommission zwar den Vorschlag des Bundesrates, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzugleichen und den betroffenen Jahrgängen mit Übergangslösungen entgegenzukommen. Sie baute darüber hinaus aber eine – zuvor nicht enthaltene –  Erhöhung des Ehepaarplafonds von heute 150 auf neu 155 Prozent der maximalen AHV Rente ein. Mit diesem zweiten Schritt machte sie die zuvor geschaffenen Einsparungen praktisch wieder zunichte und war daher auch bei der Mehrwertsteuer gezwungen, dem Bundesrat zu folgen und eine für die Wirtschaft nicht zu verkraftende Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte vorzuschlagen.

In einer gemeinsamen Erklärung forderten economiesuisse, der Gewerbeverband und die Arbeitgeber den Ständerat eine Woche vor Beginn der Beratungen auf, diese überbordenden Beschlüsse der Kommission zu korrigieren und die Vorlage wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Diesen Appell schien der Ständerat denn auch zu erhören. Mit einer jeweils deutlichen bürgerlichen Mehrheit schnürte er ein in sich schlüssiges und ausgewogenes Reformpaket mit diesen Eckwerten: Einheitliches Referenzalter für Frauen und Männer von 65 Jahren, Ausgleichsmassnahmen für die betroffenen Frauenjahrgänge von maximal 410 Mio. Franken jährlich sowie eine einmalige Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte. Mit diesen Massnahmen soll die AHV wie schon vom Bundesrat vorgeschlagen bis voraussichtlich ins Jahr 2030 finanziell stabilisiert werden. In der Zwischenzeit soll bereits die nächste Reform an die Hand genommen werden, um dort grundlegende, insbesondere strukturelle Massnahmen zu diskutieren – den entsprechenden Auftrag an den Bundesrat baute die kleine Kammer denn auch gleich in die Vorlage mit ein.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist es damit endlich gelungen, die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Im Kern wird die längst überfällige Angleichung des Rentenalters für beide Geschlechter mit grosszügigen Übergangsmassnahmen gesichert. Ansonsten konzentriert sich die Kleinstreform auf die dringendsten Schritte. Die Wirtschaft appelliert jetzt an den Nationalrat, das gefundene Gleichgewicht zwischen finanziellen und strukturellen Massnahmen nicht aus dem Lot zu bringen. Den entsprechenden Willen kann die zuständige Kommission schon in 10 Tagen beweisen, wenn sie das Reformpaket berät.