Sozialkommission des Ständerats gefährdet Sanierung der IV

22. Januar 2013 News

Die Sozialkommission des Ständerats will die Renten für Kinder von IV-Bezügern nicht kürzen: Sie klammert die Kürzung der Elternzulagen aus der laufenden IV-Revision aus. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt ein solches Splitting der Vorlage ab, da für eine konsequente IV-Sanierung umfassende Sparmassnahmen unabdingbar sind.

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) will die Renten für Kinder von IV-Bezügern nicht kürzen. Die Kommission folgt damit dem Nationalrat und klammert die Elternzulagen aus der laufenden IV-Revision aus. Zu den anderen Kernelementen der IV-Revision 6b – dem stufenlosen Rentenmodell sowie der Stabilisierungsregel – hat die SGK-S noch keine Beschlüsse gefasst.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist enttäuscht über den Entscheid der SGK-S. Umfassende Sparmassnahmen sind unabdingbar, soll die IV konsequent saniert werden. Die Sanierung der IV wurde als mehrstufiger Prozess angelegt, der mit den Einsparungen im Rahmen der Revision 6b abgeschlossen werden soll. Die befristete Zusatzfinanzierung der IV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer spielt dabei eine wichtige Rolle. Anlässlich der Abstimmung über die temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde den Stimmberechtigten versichert, dass die Sanierung der IV durch Integrations- und Sparmassnahmen konsequent zu Ende geführt wird. Werden die Sparpläne nun unterlaufen, so kommt dies einem Vertrauensbruch gleich.

Der Ständerat ist gefordert, die Beschlüsse der Ständeratskommission und des Nationalrats wieder auf den versprochenen Sanierungspfad zurückzuführen. Gelingt dies nicht, so bleibt das verheerende Signal, dass im Rahmen etappierter Sozialversicherungsreformen auf Sparzusagen kein Verlass ist.