Sicherung der Altersrenten dank längerer Erwerbstätigkeit

24. Mai 2013 News

Die demografische Entwicklung stellt für die Altersvorsorge eine finanzielle Belastungsprobe dar. Soll das Leistungsniveau bei den Altersrenten erhalten werden, sind aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands die Erhöhung des Rentenalters und eine Stabilisierungsregel in der AHV unabdingbar.

Anlässlich einer Medienkonferenz haben sich die Gewerkschafts-Dachorganisation Travail Suisse und der Kaufmännische Verband (KV) Schweiz für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge ausgesprochen. Sie fordern unter anderem einen Finanzierungsautomatismus für den Fall, dass das Vermögen der AHV unter einen bestimmten Schwellenwert sinkt. Ausserdem brauche es – anstatt einer Erhöhung des Rentenalters – auf ältere Arbeitnehmende abgestimmte Arbeitsmodelle und -bedingungen, um sie überhaupt bis zum heute geltenden Rentenalter im Erwerbsprozess zu halten.

Erhöhung des Rentenalters hat Priorität
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich ebenfalls für eine Stabilisierungsregel aus, um die AHV gegen künftige negative Pfadabweichungen zu schützen. Auch der Forderung, das heutige Leistungsziel der ersten und zweiten Säule zu erhalten, stimmt der SAV aus sozial- und wirtschaftspolitischen Überlegungen grundsätzlich zu.

Da sich die heutigen Leistungen mittelfristig nicht ohne zusätzliche Einnahmen finanzieren lassen, erachtet er jedoch auch die sukzessive Anhebung des Referenz-Rentenalters auf 67 Jahre als unverzichtbar. Denn für die AHV wie für die berufliche Vorsorge gilt: je länger die Menschen arbeiten, desto geringer der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Renten. Zudem entspricht es ohnehin einem Trend, länger erwerbstätig zu bleiben, wie ein Forschungsbericht des Bundesamts für Sozialversicherungen zum Altersrücktritt gezeigt hat.

Für den SAV ist der Handlungsbedarf bei der Altersvorsorge schon seit längerer Zeit ein Thema. In seinem «Masterplan Reform Altersvorsorge» verfolgt er – wie der Bundesrat – einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der ersten und der zweiten Säule aufeinander abgestimmt werden. Im Gegensatz zur Landesregierung fordert er jedoch einen bereits vor 2019 einsetzenden und gestaffelten Reformprozess.