Sanierung der IV bleibt gefährdet

12. März 2013 News

Der Ständerat trennt die laufende IV-Revision auf und beschliesst eine Erhöhung des Invaliditätsgrades auf 80 Prozent für Vollrenten. Letzteres ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband reine Schadensbegrenzung. Die entscheidende Abweichung vom IV-Sanierungspfad geschieht durch die Aufteilung der Vorlage.

Der Ständerat hält an der Aufteilung der IV-Revision 6b fest. Die Elternzulagen und Reisekostenbeiträge werden somit aus der laufenden Revision ausgeklammert. Zudem spricht er sich für das neue, lineare Rentenmodell (mit einer Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent) aus. Dies im Unterschied zum Nationalrat, der eine volle Rente weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent entrichten will. Jedoch will auch der Ständerat die laufenden Renten nicht in den Systemwechsel einbeziehen. Somit bleibt ein Sparvolumen von rund 125 Millionen Franken.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist der Beschluss des Ständerats, den Invaliditätsgrad für Vollrenten zu erhöhen, reine Schadensbegrenzung. Entscheidend für die Abweichung vom IV-Sanierungspfad ist die Auftrennung der Vorlage.

Die Reduktion des Sparvolumens auf nunmehr 125 Millionen Franken (Ständerat) bzw. 40 Millionen Franken (Nationalrat) lässt zudem völlig ausser Acht, dass die vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgelegten Finanzperspektiven der IV mit erheblichen Risiken verbunden sind (tiefere Zuwanderung, schlechtere Wirtschaftsentwicklung, Verfehlen der Integrationsziele der IV-Revision 6a usw.).

Das Sanierungsziel, bis Ende 2017 die IV-Rechnung ohne Sonderfinanzierung auszugleichen und zwischen 2025 und 2028 die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds zu tilgen, ist durch die bisher gefassten Beschlüsse des Parlaments zum Wunschdenken verkommen. Die versprochene sichere Sanierung der IV bleibt somit gefährdet.