Die Gewerkschaft Travail Suisse fordert im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die Erhöhung der gesetzlich festgelegten Mindestquote (Legal Quote) in der beruflichen Vorsorge von 90 auf 95 Prozent. Die Lebensversicherer sollen noch maximal fünf Prozent der Überschüsse aus dem Geschäft der 2. Säule als Gewinn verbuchen dürfen, 95 Prozent sollen den versicherten Arbeitnehmenden zugutekommen. Gemäss Travail Suisse ist die heutige Regelung mit einer Gewinnbegrenzung von zehn Prozent zu lasch.
Dabei blendet der Dachverband jedoch komplett aus, dass die Lebensversicherer mit ihrem Versicherungsmodell als einzige Anbieter auch sämtliche Risiken tragen, welche die Renten der Arbeitnehmenden potenziell gefährden, und die Leistungen garantieren. So sind die Arbeitnehmenden vor allfälligen Sanierungsbeiträgen oder Leistungskürzungen geschützt. Um diese Garantien bieten zu können, müssen die Versicherungsunternehmen genügend Eigenkapital bilden. Dafür sind sie auf entsprechende Gewinne angewiesen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat in der Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 einen gangbaren, mehrheitsfähigen Weg zur künftigen Sicherung der Altersrenten aufgezeigt. Eine Erhöhung der Legal Quote ist weder nötig noch sinnvoll. Im Gegenteil, sie würde das erfolgreiche Modell der Lebensversicherer und den damit verbundenen Schutz der KMU und ihrer Angestellten gefährden. Ein Modell notabene, das sich unter den kleinen und mittleren Betrieben in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit erfreut.