Reform der Altersvorsorge 2020 – die Fakten liegen auf dem Tisch

22. Februar 2017 News

Zu Beginn der Frühlingssession beugt sich erneut der Nationalrat über die Reform der Altersvorsorge 2020. Mit den Verbesserungen seiner vorberatenden Kommission steht der grossen Kammer ein Modell zur Verfügung, das deutlich besser wirkt und weit weniger kostet als das Modell des Ständerats. Dies belegen die Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen.

In der kommenden Parlamentssession geht es um nichts weniger als um Sein oder Nichtsein der Reform der Altersvorsorge 2020. Der grösste Streitpunkt betrifft die Frage, wie die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes kompensiert werden soll. Dies entspricht zwar nur einem Teilaspekt der gesamten Reform, ist aber zentral für die Einigung der Räte.

Nach aktuellem Stand stehen sich zwei Varianten gegenüber: diejenige des Ständerats und jene der vorberatenden Kommission des Nationalrats (SGK-N). Um für eine klare Faktenlage hinsichtlich der Kosten und Wirkung der beiden Modelle zu sorgen, hat der Schweizerische Arbeitgeberverband die Zahlen zusammengefasst, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Mitte Januar 2017 publiziert hatte.

Der Blick auf die Zahlen lässt nur einen Schluss zu: Das Kompensationsmodell der SGK-N zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist demjenigen des Ständerats klar überlegen. Es belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich um 700 Millionen Franken weniger als das Ständeratsmodell. Zudem ist es nicht nur günstiger, es kompensiert auch besser: Die maximale Renteneinbusse beträgt gemäss Ständerat 827 Franken, während sie im SGK-N-Modell bei 557 Franken pro Jahr liegt.

Der direkte Vergleich zeigt zudem, dass Personen mit Teilzeitbeschäftigung und solche mit tiefen Einkommen mit der Lösung der SGK-N und dem damit verbunden Wegfall des Koordinationsabzugs von einer besseren Altersvorsorge profitieren als mit der Vorlage des Ständerats. Deswegen machte sich sogar Gewerkschaftsboss und Ständerat Paul Rechsteiner in der Herbstsession 2015 für eine Absenkung des Koordinationsabzugs stark. Inzwischen ist er davon abgerückt und lobbyiert stattdessen für einen AHV-Zuschlag mit der Giesskanne, der gerade für die genannten Personengruppen kaum eine Wirkung entfaltet und besser gestellte Rentner bevorteilt, die gar nicht darauf angewiesen sind.

Auch hinsichtlich der Gesamtkosten der Reform sprechen die Zahlen des BSV für sich: Der Vorschlag der SGK-N belastet Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie die Wirtschaft insgesamt um zwei Milliarden Franken pro Jahr weniger als die Ständeratslösung.

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Nun liegt es am Parlament zu entscheiden, ob es an den Zielen der Reform – Sicherung der Finanzierung beider Säulen wegen der demografischen Alterung und Erhalt des heutigen Rentenniveaus – festhalten möchte. Entscheidet sich das Parlament aber für die ständerätliche Variante mit AHV-Ausbau, rückt es nicht nur von den ursprünglichen Reformzielen ab, sondern vergrössert auch die strukturellen Probleme der AHV zusätzlich.