Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat das reformbedürftige System der Ergänzungsleistungen unter die Lupe nehmen will. Er lehnt es aber ab, den Aspekt der anrechenbaren Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Stattdessen kann auch diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau des EL-Systems wieder aufgegriffen werden. Dessen Reform muss integral angegangen werden. Auch dann wird jedoch höchstens eine moderatere Erhöhung der Mietzinsmaxima infrage kommen. Letztlich werden die effektiven Mehrkosten durch kostensenkende Massnahmen innerhalb des EL-Systems kompensiert werden müssen.
Die Kostenentwicklung im EL-System ist bemerkenswert: Zwischen 2007 und 2011 stiegen die Kosten von jährlich 3,2 auf fast 4,3 Milliarden Franken an. Kostentreibend ist zum einen die demografische Alterung – immer mehr ältere Menschen beziehen zur Bewältigung von Heim- und Pflegekosten Ergänzungsleistungen. Zum anderen werden durch den Neuen Finanzausgleich (seit 2008) und die neue Pflegefinanzierung (seit 2011) erhebliche Kosten auf das EL-System abgewälzt. Gleichzeitig verschlechterten der Finanzausgleich und die Pflegeversicherung die Transparenz und die Steuerbarkeit des EL-Systems.
Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 will der Bundesrat seine grundsätzlichen Reformvorschläge in die Vernehmlassung schicken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird seine Überlegungen in den nächsten Monaten ebenfalls konkretisieren. Eine Verbesserung des Systems ist in seinen Augen richtig und wichtig. Denn die EL sind – als rentenergänzendes und bedarfsorientiertes System – ein effektives und effizientes Instrument zur Existenzsicherung.
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