Auch der Nationalrat lehnt – wie der Bundesrat und die kleine Kammer – die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ab. Die Ratsmehrheit sprach sich dafür aus, das heutige System mit Wettbewerb und Wahlfreiheit beizubehalten. Dies ist auch im Sinn des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Das letzte Wort wird nun das Volk haben.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» fordert einen Kurswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wonach die Grundversicherung nur noch von einer einzigen, öffentlichen Krankenkasse angeboten werden soll. Nach Bundesrat und Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Das heutige System habe sich bewährt, ausserdem würden die Kosten mit einem staatlichen Monopolbetrieb steigen statt sinken, da im Gegensatz zu einem System mit mehreren Wettbewerbern keine Anreize zum Sparen bestünden. Für die Versicherten ihrerseits bedeutete eine Einheitskasse, dass sie nicht mehr die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern hätten.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband teilt die Argumentation der Ratsmehrheit. Er begrüsst zudem die laufenden Arbeiten zur Verfeinerung des Risikoausgleichs im Rahmen einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes. Dadurch soll die Risikoselektion der Krankenversicherer verringert werden.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.