Motion zur Früherfassung erweist beruflicher Eingliederung Bärendienst

9. Juni 2015 News

Die berufliche Integration und Reintegration von Menschen mit gesundheitlichen Problemen funktioniert immer besser. 2014 konnten fast 20’000 Beeinträchtigte ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. Die Zahl der IV-Neurenten ging in den letzten zehn Jahren zudem um die Hälfte zurück. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine Motion überwiesen, welche die damit verbundenen Anstrengungen gesetzlich regeln will. Der Vorstoss ist zwar gut gemeint, aber kontraproduktiv. Eigenverantwortliche und flexible Massnahmen bringen mehr als starre Vorschriften.

Der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen funktioniert immer besser. 2014 konnten dank dem Engagement der Arbeitgeber und der IV-Stellen fast 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden – das sind 20 Prozent mehr als 2012. Und die Zahl der IV-Neurenten ging in den letzten zehn Jahren um die Hälfte zurück.

Dass der Ständerat wie schon der Nationalrat nun eine Motion angenommen hat, welche die damit verbundenen Anstrengungen verstärken will, ist an sich positiv. Der Vorstoss will die Früherfassung gesundheitlicher Probleme am Arbeitsplatz und das «Zurück-an-die-Arbeit»-Management voranbringen, indem die Koordination der beteiligten Akteure – IV, Ärzte, Versicherer, Arbeitgeber – verbessert wird. Eine gesetzliche Lösung würde allerdings kaum etwas bringen. Entstanden ist die Motion nämlich in Unkenntnis der tatsächlichen Bedürfnisse und Entwicklungen der Praxis.

Diese Praxis hat auch der Schweizerische Arbeitgeberverband geprägt. Seit einiger Zeit setzt er sich für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Wiedereingliederung beeinträchtigter Menschen ein. Er ist Patronatsträger des Vereins Compasso, der Informationen zur beruflichen Integration und Reintegration bereitstellt und alle relevanten Akteure vernetzt: Arbeitgeber, IV-Stellen, Suva, Privatversicherungen und Behindertenorganisationen.

Die Entwicklung der (Wieder-)Eingliederungszahlen und der Zahl der Neurenten zeigt, dass die bisherigen, eigenverantwortlichen Initiativen – zu denen auch Compasso gehört – fruchten. Auch verdeutlichen die Erfahrungen rund um Compasso: Erfolgversprechend sind sowohl die Sensibilisierung aller beteiligten Player – allen voran der Arbeitgeber – als auch praxistaugliche und einfache Instrumente. Die Lösungswege sind dabei vielfältig. Allen Initiativen gemeinsam ist aber, dass sie von der je länger je besser funktionierenden Koordination der involvierten Player profitieren.

Erfolge bei der beruflichen Integration lassen sich also vor allem auf bedürfnisgerechte und flexible Strukturen zurückführen. Starre gesetzliche Vorschriften dagegen würden einer pragmatischen Weiterentwicklung des privaten Engagements im Wege stehen. Der Prozess müsste wenn schon umgekehrt verlaufen: von den praktischen Erfahrungen zu einer allfälligen Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fazit: Die Motion ist nicht nur überflüssig, sondern erweist dem wichtigen Anliegen «Arbeit vor Rente» sogar einen Bärendienst.