Mögliches Referendum gegen die IV-Revision

17. April 2012 News

Der Verein «Nein zum Abbau der IV», ein Zusammenschluss von Behinderten-Organisationen, will nötigenfalls das Referendum gegen die laufende Revision der Invalidenversicherung ergreifen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband betrachtet die IV-Revision 6b hingegen als notwendig.

Für die Behinderten-Organisationen sind die Massnahmen der IV-Revision 6b, die derzeit im Parlament beraten werden, nicht akzeptabel. An einer Medienkonferenz kündigte der Verein «Nein zum Abbau der IV» das Referendum an. Durch das geplante stufenlose Rentensystem würden insbesondere schwer behinderte Personen massiv weniger Geld erhalten und noch bedeutend mehr IV-Rentnerinnen und -Rentner als bereits heute von Ergänzungsleistungen abhängig werden.

Zudem sprechen sich die im Verein «Nein zum Abbau der IV» zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen gegen die Kürzung der Kinderrenten von heute 40% auf 30 % der Invalidenrente aus. Schliesslich müssten erst die Auswirkungen der Anfang Jahr in Kraft getretenen Revision 6a abgewartet werden, bevor der zweite Teil der Revision angepackt wird.

Sanierung nicht gefährden
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband stellt die Revision 6b einen weiteren und notwendigen Schritt auf dem Weg zur Sanierung der IV dar. Denn eine Weiterführung der Massnahmen der IV-Zusatzfinanzierung (Mehrwertsteuer-Erhöhung) über das Jahr 2017 hinaus kommt nicht in Frage. Spätestens ab dem Jahr 2018 muss die IV eine ausgeglichene Jahresrechnung aufweisen. Zudem muss auch die massive Verschuldung der IV innert nützlicher Frist abgebaut werden können.