Mietzinsmaxima gehören in EL-Reform

14. Februar 2017 News

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hat sich dafür ausgesprochen, die Anpassung der Mietzinsmaxima in die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zu integrieren. Dies steht im Einklang mit einer ganzheitlichen Reform zur Modernisierung des EL-Systems. Eine Erhöhung der Mietzinsmaxima ist jedoch sorgsam zu prüfen.

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hat zurecht entschieden, die anrechenbaren Höchstbeträge für Mietzinsen beim Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtreform zu beraten. Die Mietzinsmaxima wurden letztmals 2001 erhöht. Seither sind die durchschnittlichen Mieten zwar gestiegen, seit zwei Jahren sinken sie aber wieder auf breiter Front. Damit schwindet auch der Druck, die Mietzinsmaxima zu erhöhen. Dies gilt es im Rahmen einer Gesamtschau zu berücksichtigen.

Die SGK-S hat erkannt, dass nur eine gesamtheitliche Reform die EL zukunftsfähig machen und somit die Schwächsten unserer Gesellschaft nachhaltig schützen kann. Dazu braucht es insbesondere die Entflechtung der Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen, um Intransparenz und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Deshalb unterstützen die Arbeitgeber die Motion Dittli «Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen» (16.4087), die dies zum Inhalt hat.

Zwar ist keine Sozialversicherung so effektiv wie die EL. Ohne wirksame Massnahmen droht ihnen aufgrund der fortschreitenden Alterung bis 2030 aber ein weiterer Kostenschub auf jährlich fast 7 Milliarden Franken. Um auch künftig jenen die EL auf heutigem Niveau zu sichern, die wirklich darauf angewiesen sind, braucht es zudem ein einheitliches Konzept zur Missbrauchsbekämpfung, insbesondere gegen nicht deklarierte Vermögen und Liegenschaften im Ausland. Selbst die Gewerkschaften haben letzten Sommer bestätigt, dass gerade ehemalige Gastarbeiter ausländischen Liegenschaftsbesitz im grossen Stil am Fiskus vorbeischleusen und gleichzeitig EL einstreichen.