«Ja zur AHV, nein zu AHVplus – alles hat seine Grenzen»
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt stellt sich im «Top Talk» von Tele Top den wichtigsten Fragen zur «AHVplus»-Initiative, die am 25. September zur Abstimmung kommt. Auf der Gegenseite argumentiert Mitinitiant Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, für die Annahme der Initiative.
| Valentin Vogt
Valentin Vogt sieht die AHV vor ihrer grössten Herausforderung seit ihrem 60-jährigen Bestehen: Infolge der demografischen Entwicklung erreichen demnächst viele Leute das Pensionsalter. Pro Rentner gibt es zukünftig immer weniger Arbeitstätige, die in die AHV einzahlen. Bereits 2030 wird die AHV-Kasse eine Lücke von über sieben Milliarden Franken aufweisen – und dies pro Jahr. Mit der AHVplus-Initiative würde dieses Finanzierungsloch auf 13 Milliarden Franken anwachsen.
Zudem würde die Initiative mit dem Giesskannenprinzip Geld verteilen – auch an pensionierte Millionäre, die es gar nicht nötig hätten. Für jene, die auf ihre Rente angewiesen sind, gäbe es laut Vogt bereits ein gut funktionierendes Ausgleichsinstrument: die Ergänzungsleistungen (EL). Sie würden durch eine AHV-Rentenerhöhung reduziert. Da EL im Gegensatz zu AHV-Renten aber steuerbefreit sind, hätten die wirtschaftlich Schwächsten wegen AHVplus Ende Monat sogar weniger im Portemonnaie.
Vogt würdigt die AHV als gigantisches Umverteilungsprojekt, das fest in der Gesellschaft verankert ist und hinter dem auch die Arbeitgeber stehen. Allerdings, so meint er, habe alles seine Grenzen. Es dürften keine waghalsigen Experimente mit unserem wichtigsten Vorsorge-Tool gemacht werden. Das wäre verantwortungslos.
Die Sendung «Top Talk» von Tele Top mit Valentin Vogt und Paul Rechsteiner (Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und Mitinitiant) über die AHVplus-Initiative.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.