IV-Sanierung: Es wird immer enger

28. März 2014 News

Auf den ersten Blick konnte die IV gemäss dem Umlageergebnis für das Jahr 2013 von gut 500 Millionen Franken ein erfreuliches Resultat erzielen. Doch der Schein trügt: Ohne die bis Ende 2017 befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und die vom Bund getragenen Schuldzinsen hätten auch letztes Jahr tiefrote Zahlen resultiert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert den Bundesrat zum Handeln auf.

Für die Invalidenversicherung wird es immer enger. Nachdem das Parlament die dringend notwendige IV-Vorlage 6b zum Scheitern brachte, ist ohne diese zusätzlichen Sparmassnahmen eine erfolgreiche Sanierung der IV ungewisser denn je. Und dies trotz des wenig ambitionierten Ziels, den Schuldenberg von immer noch 14 Milliarden Franken erst bis 2030 abzutragen.

Auf den ersten Blick deuten das letztjährige Umlageergebnis der IV von 509 Millionen Franken und das Betriebsergebnis von 586 Millionen auf einen Erfolg hin. Doch dem ist bei weitem nicht so. Bis Ende 2017 erhält die IV jährlich eine zusätzliche Finanzspritze von über einer Milliarde Franken durch die befristete Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung. Zudem übernimmt der Bund noch die Sonderschuldzinsen gegenüber der AHV von knapp 200 Millionen Franken, die eigentlich auch die IV tragen müsste. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hätte die Invalidenversicherung auch 2013 wiederum tiefrote Zahlen geschrieben. Ob sie ab 2018 – nachdem die zwei vorgenannten Hilfen weggefallen sein werden – aus eigener Kraft ein positives Resultat erzielen wird, ist immer fraglicher. Um die Schulden zu tilgen, müsste sie darüber hinaus jährlich ausreichende Überschüsse generieren.

Der Bundesrat ist am Zug
Angesichts dieser trüben Aussichten ist der Bundesrat gefordert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verlangt seit langem in einem ersten Schritt mindestens die Wiederauflage der an sich unbestrittenen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b. Eine gleichlautende Motion ist bereits im Parlament unterwegs, und es liegt nun am Bundesrat, diese Massnahmen raschmöglichst dem Parlament noch einmal vorzulegen. Zudem soll der Bundesrat den Spielraum für Optimierungen auch auf Stufe Verordnung nutzen.

Ausreichen wird aber auch das nicht. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Bundesrat mittelfristig weitere Sparmassnahmen wird präsentieren müssen. Damit würde er endlich das anlässlich der Volksabstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung abgegebene Versprechen einlösen, wonach diese in einem weiteren Schritt um Sparmassnahmen ergänzt werde. Dieses Versprechen gegenüber dem Volk hat der Bundesrat bis heute nicht umgesetzt.