IV-Revision 6b: Zwei Motionen berücksichtigen die Forderungen des SAV
Nach dem Totalschaden der IV-Revision 6b verlangte der Schweizerische Arbeitgeberverband, die unbestrittenen Punkte von 6b umgehend wieder aufzugreifen. Zwei parlamentarische Motionen gehen auf dieses Postulat ein. Nun ist der Bundesrat gefordert, den Ball aufzunehmen.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Im Juni liess das Parlament den zweiten Teil der sechsten IV-Revision platzen und beendete damit die Sanierung der IV jäh. Auch einige völlig unbestrittene Punkte blieben dabei auf der Strecke: die Tilgung der IV-Schulden beim AHV-Fonds, die Verstärkung der Betrugsbekämpfung und die Verbesserung der Integration psychisch handicapierter Menschen (Letzteres mit einem Netto-Sparpotenzial von 35 Millionen Franken).
Im Parlament sind derzeit zwei Motionen hängig, die zu retten versuchen, was noch zu retten ist. So fordert Nationalrat Ignazio Cassis den Bundesrat auf, rasch eine Vorlage zur IV-Revision auszuarbeiten, welche die mehrheitsfähigen Aspekte der Revision wieder aufnimmt. Ständerat Urs Schwaller schlägt in die gleiche Kerbe – auch er möchte über eine technische Vorlage die IV-Sanierung zurück auf die Agenda bringen. Beide wollen, dass die Schulden der IV beim AHV-Fonds (15 Milliarden Franken) bis 2028 abgebaut sind; auch soll die Integration insbesondere psychisch kranker IV-Bezüger verbessert werden. Schwaller setzt sich zudem für eine wirkungsvollere Betrugsbekämpfung ein.
Die beiden Vorstösse zeigen: Im Parlament werden die Forderungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nach dem Grounding der IV-Revision 6b ernstgenommen. Nun ist der Bundesrat gefordert, die beiden Motionen zu unterstützen – damit wenigstens die unbestrittenen Massnahmen von 6b umgesetzt werden können.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.