IV-Revision 6b: Wenigstens die unbestrittenen Sanierungsmassnahmen müssen umgesetzt werden!

12. Dezember 2013 News

Der Ständerat will die unbestrittenen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b umsetzen. Er segnete eine entsprechende Motion ab. Nach dem Grounding von 6b forderte der Schweizerische Arbeitgeberverband als erster, die mehrheitsfähigen Aspekte der Vorlage umgehend wieder aufzugreifen. Im Fokus stehen die Integration psychisch handicapierter Menschen, der Schuldenabbau und die Betrugsbekämpfung. Bundesrat und Parlament sind nun gefordert, wenigstens diese Sanierungsmassnahmen umzusetzen.

Der Ständerat will die unbestrittenen Punkte der gescheiterten IV-Revision 6b wieder aufgreifen. Er stimmte einer entsprechenden Motion Urs Schwallers zu. Der Ständerat geht damit auf das Postulat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) ein, die unstrittigen – aber nicht minder wichtigen – Massnahmen von 6b rasch umzusetzen. Nach dem Totalschaden der IV-Revision 6b forderte der SAV als erster, die mehrheitsfähigen Aspekte der Vorlage umgehend wieder aufzunehmen.

Die Motion bringt folgende drei Massnahmen wieder ins Spiel:

  • Erstens soll die Integration psychisch handicapierter Menschen in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Dieser Punkt ist deshalb zentral, weil psychisch kranke Menschen die grösste Gruppe von Neurentnern ausmachen. Gelingt es, Menschen mit psychischem Handicap im Arbeitsprozess zu belassen, so resultiert daraus ein beachtlicher Sparbeitrag (mittelfristig rund 35 Millionen Franken netto). Nicht zuletzt ist die Integration psychisch kranker Menschen auch gesellschaftspolitisch relevant.
  • Zweitens sollen die Schulden der IV beim AHV-Fonds (15 Milliarden Franken) bis 2028 abgebaut sein. Eine gesetzliche Grundlage soll die nötigen Voraussetzungen schaffen. Auch diese Massnahme ist notwendig: Die Entschuldung der IV muss verbindlich geregelt sein und darf sich nicht weiter verzögern.
  • Drittens soll die Bekämpfung von Betrugsfällen gestärkt werden. Es ist stossend, gerade in diesem Bereich Verbesserungen auf die lange Bank zu schieben.

Alle drei Massnahmen waren im Rahmen der IV-Revision 6b mehrheitsfähig. Bundesrat und Parlament sind also angehalten, die Massnahmen rasch bzw. in einem beschleunigten Verfahren an die Hand zu nehmen. Die IV ist nicht über den Berg – wenigstens die unbestrittenen Sanierungsmassnahmen müssen umgesetzt werden.