IV-Revision 6a: Leitfaden für Arbeitgeber liegt vor
Hinsichtlich der IV-Revision 6a – sie ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten – haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizer Gewerbeverband, die IV-Stellen-Konferenz und das Bundesamt für Sozialversicherungen unter Koordination der Informationsstelle AHV/IV spezifische Informationsmaterialien für Arbeitgeber erarbeitet. Nun liegt die Broschüre «Leitfaden für die berufliche Eingliederung» vor.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Das gemeinsame Ziel der Info-Kampagne ist eine koordinierte und breite Information an die Arbeitgeber, ihre Verbände und Interessierte. Nach dem Informationsflyer ist nun die Broschüre «Leitfaden für die berufliche Eingliederung» erhältlich. Die Broschüre im Format A5 enthält Sachinformation für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche über die Anforderungen und Prozesse zur Wiedereingliederung. Zudem berichten Arbeitgeber über ihre Erfahrungen.
Was beinhaltet der Flyer? Arbeitgeber erfahren mehr über die wichtigsten Neuerungen in der IV und welche Dienstleistungen sie erwarten können. Nebst Antworten zu Fragen bei der Unterstützung durch Fachleute der IV-Stellen sind Kontaktadressen aufgeführt, dazu kommt ein Bestelltalon für den Leitfaden.
Daneben stehen auch Textblöcke zu den Inhalten von Flyer und Leitfaden zur Verfügung, welche sich zur Verwendung für online-Medien, Vorträge etc. eignen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.