IV: Qualität der psychiatrischen Gutachten verbessern

7. Juni 2012 News

Eine Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) kommt zum Schluss, dass die Qualität von IV-Gutachten zu Personen mit psychischen Störungen verbesserungswürdig ist. Dank verbindlichen Leitlinien soll sich dies ändern.

Für die Studie liess das BSV von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel insgesamt 775 zufällig ausgewählte psychiatrische Gutachten aus den Jahren 2008 und 2009 auswerten. Das Forschungsteam stellte eine teilweise ungenügende formale Qualität fest. Fragen zum Grad der selbständig verrichtbaren Tätigkeiten oder zur Wahrnehmung seien oft nicht beantwortet worden, teilte das BSV mit.

Das gleiche gilt für Fragen zum Umgang der Versicherten mit ihrer Erkrankung. Ebenso häufig fehlte eine versicherungsmedizinische Würdigung der Möglichkeiten der Versicherten. Zudem kamen grosse regionale Unterschiede bei der Begutachtung ans Licht.

Gestützt auf diese teils mangelhaften Gutachten musste die IV jeweils über die Zusprechung einer Rente oder Massnahmen zur beruflichen Eingliederung psychisch kranker Menschen entscheiden.

Dank verbindlichen Leitlinien, die das BSV von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe ausarbeiten liess, soll sich dies ändern. Das Regelwerk für die Gutachter soll die Reproduzierbarkeit der Befunde, die Qualität und die Transparenz der Begutachtungen verbessern, wie das BSV schreibt.

Mit einer neuen Studie wird in zwei Jahren ermittelt, ob sich damit die Qualität verbessern liess.