Invalidenversicherung: Parlament lässt Revision 6b abstürzen – Sanierung ist gefährdet

19. Juni 2013 Medienmitteilungen

Der Absturz der IV-Revision 6b war voraussehbar: Mit der Aufsplittung der Vorlage in zwei Teile wurde das Begräbnis eingeläutet. Nun ist sie ganz vom Tisch. Damit fehlt der letzte Schritt zur nachhaltigen Sanierung der IV. Bundesrat und Parlament stehen in der Pflicht: Im Sinne einer «technischen Revision» sollte der Bundesrat die unbestrittenen Teile rasch wieder zum Beschluss vorlegen. Sobald sich Abweichungen vom Sanierungspfad abzeichnen, muss das Parlament zudem die Beratung der zurückgestellten Massnahmen wieder aufnehmen.

Die Sanierung der IV wurde als mehrstufiger Prozess angelegt, der mit der Revision 6b abgeschlossen werden sollte. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Ablauf die befristete Zusatzfinanzierung. Anlässlich der Abstimmung über die dafür benötigte Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde den Stimmberechtigten versichert, dass die Sanierung der IV mit Integrations- und Sparmassnahmen konsequent zu Ende geführt wird. Die IV sollte bis Mitte der 2020er-Jahre schuldenfrei sein.

Schuldenabbau verkommt zum Wunschdenken
Von den mit der Revision 6b ursprünglich anvisierten jährlichen 700 Millionen Franken ist nun nichts mehr übrig. Bundesrat und Parlament liessen sich von den befristet fliessenden Mehreinnahmen der Mehrwertsteuer von über 1 Milliarde Franken jährlich blenden. Ohne diese sowie die Übernahme der Schuldzinsen von rund 300 Millionen Franken durch die Bundeskasse würde die IV nach wie vor rote Zahlen schreiben. Positive Ergebnisse nach dem Wegfall der zusätzlichen Mehrwertsteuererträge Ende 2017 und der Abbau von Schulden in der Höhe von über 14 Milliarden Franken bis Mitte der 2020er Jahre verkommen damit zum Wunschdenken. Bundesrat und Parlament bleiben damit dem Volk den letzten wichtigen Sanierungsschritt schuldig und sind zum Handeln aufgefordert.

Auch die Integrationsziele sind gefährdet
Mit der Abschreibung der Vorlage ist die Einführung eines neuen integrationsorientierten Rentenmodells vom Tisch. Und damit auch ein wesentliches neues Instrument für die verstärkte Integration von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern in den Erwerbsprozess, was die Erreichung der Integrations- und Sanierungsziele ernsthaft gefährdet. Demgegenüber hat es der Bundesrat in der Hand, dem Parlament wenigstens die unbestrittenen Massnahmen im Sinne einer «technischen Revision» umgehend wieder vorzulegen. Konkret geht es dabei um die Verstärkung der Integrationsbemühungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung sowie die Vorgabe zur Tilgung der Schulden der IV beim AHV-Fonds.

Sobald sich Abweichungen vom Sanierungspfad abzeichnen, muss das Parlament zudem die Beratung der abgespalteten Elemente der Revision 6b – wie beschlossen – wieder aufnehmen. Konkret geht es dabei um die Neuregelung der Reisekosten sowie die Zulagen für Kinder von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern – mit einem Sparpotenzial von immerhin deutlich über 100 Millionen Franken jährlich.