Mit den IV-Revisionen 5 und 6a laufen seit wenigen Jahren verstärkte Bemühungen, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsmarkt zu halten oder IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dass dies sowohl zum Wohl der Betroffenen als auch der Arbeitgeber gelingen kann und zugleich volkswirtschaftlich sinnvoll ist, zeigte Arbeitgeber-Direktor Roland A. Müller an der Verleihung des diesjährigen «This-Priis» auf.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Unter dem Titel «Integration – eine Win-Win-Win-Situation für alle» sprach Roland A. Müller, der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, an der Preisverleihung des 10. «This-Priis» über die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit und die Wiedereingliederung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Der Preis zeichnet jährlich Unternehmen aus, die Menschen mit einem Handicap integrieren. Gewinner 2015 sind die Louis Widmer SA in Schlieren und die sawi AG in Winterthur.
Roland A. Müller legte dar, dass der Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Betrieb anforderungsreich ist und entsprechende Massnahmen aufwendig sind, sich aber unter dem Strich rechnen: So könnten dank dem Verbleib von Arbeitnehmenden im Unternehmen beziehungsweise deren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt etwa der Verlust von Know-how und Fluktuationskosten verhindert werden. Das Engagement trüge ausserdem zum Image bei und helfe dem Mangel an Arbeitskräften entgegenzuwirken.
Der gute Wille der Arbeitgeber reicht jedoch nicht. Um sie noch besser unterstützen zu können, wurden unter der Federführung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands auf Anfang 2015 verschiedene Initiativen in diesem Bereich im Verein «Compasso» zusammengeführt. Damit sollen den Arbeitgebern bei der Früherfassung und Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbesserte – einfache und flexible – Instrumente zur Verfügung gestellt und die Informationstätigkeit verstärkt werden.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.