Familienzulagengesetz: Bedauerlich, dass kein Kompromiss möglich war
Nach dem Ständerat stimmt heute auch der Nationalrat einem vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen zu. Die Arbeitgeber bedauern diesen Entscheid, da es ein klarer Eingriff in kantonale Kompetenzen ist. Sie hätten als Kompromiss einen Teillastenausgleich bevorzugt.
| Martin Kaiser
Familienzulagen werden durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen finanziert. Mit dem heute im Nationalrat behandelten Geschäft 23.050 zur Änderung des Familienzulagengesetztes soll ein voller Lastenausgleich eingeführt werden. Damit werden künftig die unterschiedlichen Belastungen durch Familienzulagen aller in einem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vollständig ausgeglichen.
Der Nationalrat spricht sich in der Wintersession 2023 dafür aus und schliesst sich damit dem Ständerat an. Die Arbeitgeber bedauern diesen Entscheid: Es ist ein klarer Eingriff in den Föderalismus und untergräbt kantonale Kompetenzen. Ausserdem wird damit das Subsidiaritätsprinzip missachtet. Die Privatwirtschaft, welche teilweise eigene Verbands- und Branchenausgleichskassen hat, wird damit geschwächt. Die Arbeitgeber hatten sich im Vorfeld zur Session für einen Teillastenausgleich ausgesprochen. Damit wäre ein sinnvoller Kompromiss möglich gewesen und die Kantone hätten ihren Handlungsspielraum behalten.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
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