Fairplay in der Sozialversicherung

25. November 2018 News

Der klare Volksentscheid zum Einsatz von Sozialdetektiven setzt die bewährte Missbrauchsbekämpfung fort und passt sie internationalen Regelungen an. Die Überwachung ist für die Arbeitgeber angemessen und verbessert die Fairness im Sozialversicherungsbereich.

Nach dem gescheiterten Referendum ist die Überwachung von Versicherten definitiv neu geregelt. Versicherungsdetektive dürfen künftig IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Diese Überwachung orientiert sich an bewährten Praktiken, gewährleistet Rechtssicherheit und erhöht die Transparenz. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein feines Gespür für eine angemessene Missbrauchsbekämpfung in einem sensiblen Bereich bewiesen. Mit ihrem Votum befürworten sie die Überwachung von Missbrauchsverdächtigen in besonderen Extremfällen. Der neue Rechtsrahmen baut die Überwachungsmöglichkeiten nicht aus. Vielmehr verschärft er die bisherige Praxis und beschränkt die Dauer einer möglichen Observation.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine effektive Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung eingesetzt. Dabei hat er sich auch von den Erfahrungen der vergangenen Jahre leiten lassen. Mit der Überwachung von Versicherten als letztes Mittel haben die Versicherungen jährlich 80 Millionen Franken einsparen können. Die neue Regelung bedeutet nicht zuletzt mehr Fairness gegenüber all jenen Menschen, die auf Renten angewiesen sind.

Die Gesetzgebungsarbeiten gehen zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte festgestellt, dass in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils mussten die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherer ihre Beobachtungen vorübergehend einstellen.