Sozialpolitik

Erfreulich: Ständerat befürwortet Expertengruppe für eine nachhaltige und zukunftsfähige AHV

Ein Postulat fordert den Einsatz einer unabhängigen Expertengruppe für die AHV-Reform 2030. Damit sollen unterschiedliche Ansätze in der ersten Säule geprüft werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Ansatz. Der Ständerat spricht sich heute ebenfalls dafür aus.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Sie steht jedoch unter massivem Druck: Während die Babyboomer-Generation in Rente geht, verschlechtert sich das Verhältnis der Erwerbstätigen, welche die Rente der Pensionärinnen und Pensionären finanzieren, immer mehr. Die laufend steigenden Abgaben, welche die erste Säule finanzieren sollen, belasten vor allem den Mittelstand, die arbeitende Bevölkerung und die junge Generation immer stärker. Dazu hat der Bundesrat eine Reform angekündigt, welche keine umfassenden strukturellen Massnahmen in Aussicht stellt, sondern insbesondere eine Anpassung der Finanzierungsquellen sowie die Förderung der freiwilligen Weiterbeschäftigung vorsieht.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) warnt vor dieser einseitigen Strategie. Zusätzliche Abgaben verteuern die Arbeit, liefern Arbeitsfehlanreize, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und verschieben die strukturellen Probleme nur in die Zukunft. Ohne tiefgreifende Reformen drohen laufend wiederkehrende Steuer- und Beitragserhöhungen.

Expertengruppe soll Varianten erarbeiten

Der vorliegende Vorstoss fordert das Einsetzen einer unabhängigen Expertengruppe im Rahmen der Reform AHV2030. Diese soll die Einnahmen- und Ausgabenstrukturen systematisch prüfen und aufzeigen, wie eine moderate Erhöhung der Lebensarbeitszeit realisiert werden kann – zum Beispiel durch eine flexible Regelung des Rentenalters oder eine schrittweise Anhebung des Rentenalters mit sozialverträglichen Übergängen. Nur dies entspricht einem nachhaltigen Umgang mit unserer ersten Säule im Umlagesystem.

Zentral ist zudem, dass die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus deutlich attraktiver wird. Dazu braucht es wirksame steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anreize, die den Verbleib im Arbeitsmarkt fördern. Gleichzeitig gilt es, flexible Lösungen zu entwickeln, die den unterschiedlichen Erwerbsbiografien Rechnung tragen.

Jetzt Lösungen für die Zukunft erarbeiten

Der Ständerat sieht in der Herbstsession 2025 ebenfalls die Vorteile einer Expertengruppe und spricht sich heute dafür aus. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid und hatten selbst eine solche Expertengruppe explizit gefordert. Damit ist eine unabhängige Überprüfung von unterschiedlichen Anpassungen im Rahmen der AHV-Reform 2030 möglich, was insgesamt erfolgsversprechender und nachhaltiger ist.