Erfolgreiche Früherkennung und berufliche Reintegration
Das Pilotprojekt FER («Gesundheitliche Früherkennung und berufliche Reintegration») erhält im Rahmen einer Evaluation gute Noten. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt das Projekt.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Die Evaluation des Pilotprojekts FER («Gesundheitliche Früherkennung und berufliche Reintegration») stellt der Wirkung des FER-Konzepts gute Noten aus. Evaluiert wurde das Konzept im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen. Im Pilotprojekt testeten sechs mittlere bis grosse Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowie deren Sozial- respektive Privatversicherungspartner eine verbindliche Zusammenarbeit nach standardisierten Abläufen. Ziel war es, bei Krankheiten oder Unfällen von Mitarbeitenden frühzeitig und koordiniert zu reagieren, sodass diese im Unternehmen bleiben konnten oder zumindest nicht aus dem ersten Arbeitsmarkt ausschieden.
Hinter FER stehen der Schweizerische Arbeitgeberverband (Patronat), der Schweizerische Versicherungsverband, mehrere grosse Unternehmen, Privatversicherungen, die Invalidenversicherung, die Suva sowie verschiedene Bundesämter.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.