Dritte Konferenz zur Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung

21. Dezember 2017 News

Die Teilnehmer der dritten «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet und Handlungsansätze im Sinne von «good practice» diskutiert. Die Arbeitgeber tragen die Erklärung mit, denn sie engagieren sich als Patronatsgeber von Compasso seit Jahren stark für die berufliche Eingliederung.

Die Hauptakteure der beruflichen Eingliederung haben sich in Bern zur dritten Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung getroffen. Ihr Ziel ist es, «mit gezielten Massnahmen ein förderliches Umfeld zu schaffen, um Menschen mit Beeinträchtigungen aus Krankheit, Unfall oder Behinderung die erstmalige berufliche Eingliederung, die Wiedereingliederung und die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit zu gewährleisten». Dazu haben sie eine gemeinsame Erklärung verabschiedet und Handlungsansätze diskutiert.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) trägt die gemeinsame Erklärung mit. Als Patronatsgeber von Compasso setzt er sich mit grossem Engagement für eine freiwillige und wirkungsvolle Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung ein. Auch verschiedene – wenn auch nicht alle – der diskutierten Handlungsansätze können die Arbeitgeber im Sinne von «good practice» unterstützen.

Einer Verbindlichkeitserklärung solcher Ansätze würden sich die Arbeitgeber hingegen vehement widersetzen. Zwangsmassnahmen würden das bewährte freiwillige Engagement der bei Compasso involvierten Akteure gefährden. Denn seit 2012 haben laut der IV-Stellenkonferenz allein rund 94’000 bei der IV gemeldete Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle gefunden. Der SAV unterstützt daher insbesondere diejenigen Handlungsansätze der Konferenz im Sinne von «good practice», die im Zusammenhang mit dem Engagement von Compasso stehen.