Die IV ist nicht saniert

17. September 2014 News

Seit der Sommersession ist klar, dass das Parlament die mehrheitsfähigen Sanierungsmassnahmen der IV-Revision 6b umsetzen will. Der Bundesrat jedoch zögert. Dabei müsste er nur die fixfertigen Bestimmungen in eine neue Botschaft giessen. Angesichts der finanziellen Bredouille, in der die IV steckt, ist das Abwarten des Bundesrats unverständlich.

Nationalrat und Ständerat sind sich einig: Die unstrittigen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b sollen zügig umgesetzt werden. Konkret geht es um die Tilgung der Schulden bei der AHV, die Verbesserung der Integration und Reintegration von Menschen mit psychischen Problemen und die Verstärkung der Betrugsbekämpfung. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Motion bereits in der Sommersession zu.

Einen vierten Punkt, den der Nationalrat ins Spiel gebracht hatte, hat der Ständerat nun verworfen. Dabei geht es u.a. um das Sparpotenzial der «Kinderrenten» und Reisekosten. Der Entscheid des Ständerats ist richtig. Die Erweiterung der Motion wäre doppelt gemoppelt gewesen und hätte den Beschluss dieser Sparmassnahmen bloss verzögert. Grund dafür: Das Parlament hatte bei der Behandlung von 6b die Beratungen zu den Kinderrenten und Reisekosten lediglich sistiert. Die nationalrätliche Sozialkommission hat das Anliegen denn auch bereits wieder aus der Schublade geholt. Voraussichtlich im November soll die Diskussion wieder eröffnet werden. Das Parlament tut jedenfalls gut daran, auch diese Sparmassnahmen rasch zu beschliessen.

Mit Blick auf die bereits verabschiedeten Spar- und Sanierungsmassnahmen liegt der Ball seit Monaten beim Bundesrat. Dass dieser deren Umsetzung hinausschiebt, ist unverständlich. Es wäre ja angerichtet: Das Parlament hat entschieden und die Bestimmungen liegen fixfertig vor. Der Bundesrat bräuchte diese bloss in eine neue Botschaft zu giessen und den Räten zum Beschluss vorzulegen. Das Zögern des Bundesrats ist angesichts der finanziellen Schieflage der IV umso befremdlicher. Tatsache ist: Das Umlage-Ergebnis von 500 Millionen Franken trügt. Positiv ist die IV-Bilanz nur dank der befristeten Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer (von jährlich über 1 Milliarde Franken) und der vom Bund getragenen Schuldzinsen (von knapp 200 Millionen). Die IV ist nicht saniert – das muss auch der Bundesrat erkennen.