Den Rentnern in der Schweiz geht es so gut wie noch nie. Trotzdem will die Initiative «AHVplus» zehn Prozent höhere Renten. Im Streitgespräch debattieren Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, und Doris Bianchi, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, im Magazin «Blickpunkt KMU» über das Volksbegehren, das im September zur Abstimmung kommt.
| Martin Kaiser
Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz und es gilt anzuerkennen, was bezüglich sozialer Sicherheit in den letzten Jahrzehnten geschaffen wurde. Auch wer früher ein bescheideneres Einkommen hatte, bekommt eine anständige Rente: Nur gut zwei Prozent (ohne IV-Bezüger) der Rentnerinnen und Rentner brauchen Ergänzungsleistungen. 15 Prozent der Rentner sind Vermögensmillionäre, Tendenz steigend. «Genau diesen will die Initiative mit der Giesskanne jetzt noch zehn Prozent mehr AHV geben», sagt Martin Kaiser. Mit der Initiative müsste in der AHV-Kasse im Jahr 2030 ein Minus von 13 Milliarden Franken gestopft werden, und die am wenigsten Priviligierten hätten Ende Monat noch ein Loch im Portemonnaie. «Wir wollen keine ruinösen Abenteuer mit unserer AHV, sondern eine rasche Reform, welche die Renten in der ersten und zweiten Säule trotz der demografischen Entwicklung für viele Jahre auf dem heutigen Niveau sichert», fordert Martin Kaiser.
Der Artikel ist im Magazin «Blickpunkt KMU» erschienen und in voller Länge als PDF verfügbar.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.