Die Aufsicht in der 1. Säule soll modernisiert werden

6. April 2017 News

Seit der Einführung vor bald 70 Jahren hat die Aufsicht über die meisten Sozialversicherungen der 1. Säule kaum Änderungen erfahren. Entsprechend besteht ein Bedarf zur Modernisierung. Der Bundesrat will dies mit einer Reihe von Gesetzesanpassungen in den jeweiligen Sozialversicherungen erreichen und hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet.

Der Bundesrat will die Aufsicht über die Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule – namentlich der AHV, der Ergänzungsleistungen, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen in der Landwirtschaft – modernisieren. Denn während dies in der Invalidenversicherung im Rahmen der 5. IV-Revision bereits getan wurde, sind Aufsicht und Strukturen in den genannten übrigen Zweigen der 1. Säule seit deren Einführung 1948 praktisch unverändert geblieben. Um mit Blick auf technologische Entwicklungen und höhere Anforderungen an die Governance für die Zukunft gerüstet zu sein, sollen gemäss der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats insbesondere drei Änderungen vorgenommen werden:

  • An die Stelle einer bisher vor allem rückblickenden Aufsicht tritt  ein vorausschauendes, risikoorientiertes und steuerndes Modell – analog zur Aufsicht in der IV.
  • Die Grundsätze der Good Governance werden im Gesetz verankert, etwa Anforderungen an die Unabhängigkeit der Durchführungsstelle oder an die Transparenz der Buchführung.
  • Die Informationssysteme werden stärker standardisiert. Hierbei geht es um die Regelung des Datenaustausches innerhalb der 1. Säule, um Mindeststandards bei Entwicklung und Betrieb solcher Systeme sowie deren Finanzierung.

Schliesslich sind auch gezielte Optimierungen der vor vier Jahren neu gestalteten Aufsichtsorganisation in der 2. Säule Teil der Vernehmlassungsvorlage: die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge sollen präzisiert und die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden soll sichergestellt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird die Vorschläge nun im Detail prüfen und sich in der Vernehmlassung entsprechend dazu äussern.