Compasso etabliert sich als führende Plattform für berufliche Integration
Der Verein Compasso für die berufliche Integration von beeinträchtigten Menschen etabliert sich weiter. Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung konnte der Verein neue Sponsoren und Mitglieder bekanntgeben sowie seinen Vorstand um zwei weitere Arbeitgeber-Vertreter ergänzen. Ausserdem wird Compasso im Herbst neue Dienstleistungen für Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Der Verein Compasso etabliert sich weiter als Informations- und Vernetzungsplattform für die berufliche (Wieder-)Eingliederung von beeinträchtigten Menschen. Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung konnte der Verein neue Sponsoren und Mitglieder bekanntgeben sowie zwei weitere Arbeitgeber-Vertreter in den Vorstand wählen. Mit Frédéric Bracher, Leiter Health & Employability bei der Swisscom AG, und Karin Mahler, Leiterin Arbeitsmarktfähigkeit, Gesundheit und Soziales bei der SBB AG, erhält der Vorstand zwei Stimmen aus der unternehmerischen Praxis, die sich stark im Thema engagieren. Ausserdem baut Compasso sein Informationsangebot aus. Die Tools zur Unterstützung der Arbeitgeber im Integrationsprozess werden derzeit aktualisiert, weitere Instrumente sind in der Pipeline. «Bereits im Herbst werden wir der Öffentlichkeit über unser Online-Portal die ersten neuen Dienstleistungen zur Verfügung stellen», freut sich Präsident Martin Kaiser. Ebenfalls im Herbst wird ein Newsletter an den Start gehen, der monatlich über die aktuellen Entwicklungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen informiert. Mit seinen neuen Services unterstützt Compasso die Arbeitgeber inskünftig noch gezielter bei der beruflichen Integration von Beeinträchtigten.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.