«BVG 21-Kompromiss» ist ausgewogen und mehrheitsfähig

28. Januar 2021 News

Im Unterschied zu früheren Reformansätzen in der zweiten Säule ist der vom Bundesrat übernommene Sozialpartnerkompromiss insgesamt ausgewogen und damit mehrheitsfähig. Anhand einer gemeinsamen Broschüre, die den Medien präsentiert wurde, erläuterten die nationalen Sozialpartner die wichtigsten Elemente ihres Reformmodells.

Im November 2020 übernahm der Bundesrat den Vorschlag der drei nationalen Sozialpartner zur Reform der beruflichen Vorsorge unverändert in seine Botschaft. Die Sozialpartner begrüssen, dass der Bundersrat sich für dieses Reformmodell einsetzt. Nach einer Reformblockade ist mit dem «BVG 21-Kompromiss» ein Befreiungsschlag gelungen, der ausgewogen ist, nötige Modernisierungen bringt und die zweite Säule nachhaltig stabilisiert. Nun liegt es am Parlament, den «BVG 21-Kompromiss» ebenfalls als ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung zu bestätigen.

Die berufliche Vorsorge krankt an überhöhten Rentenversprechen. Das Kompromiss-Modell senkt deshalb den rentenbildenden Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent. Gleichzeitig bleibt das bisherige Rentenniveau erhalten, denn die Kürzungen werden mit einem Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration gesichert.

Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen verbessert das Modell zudem die Rentenabsicherung von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten, insbesondere Frauen. Möglich macht dies ein zur Hälfte reduzierter Koordinationsabzug. Die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitnehmern wird mittels einer Glättung der altersabhängigen Altersgutschriften verbessert.

Zur Übersicht und Veranschaulichung des «BVG 21-Kompromisses» und seiner zentralen Elemente haben die Sozialpartner die gemeinsam entwickelte Broschüre vorgestellt und an einem Mediengespräch erläutert.

Die BVG 21-Broschüre kann hier heruntergeladen werden.