Bund anerkennt Stellenwert von Compasso bei beruflicher Eingliederung
Der Bundesrat hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans für die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen verabschiedet. Im Bereich der beruflichen Integration hebt der Bericht das erfolgreiche Engagement der Unternehmen im Rahmen von Compasso hervor.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Der Zwischenbericht des Bundesrats gewährt einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt. Er macht Fortschritte in allen vier strategischen Stossrichtungen zugunsten einer verantwortungsvollen Unternehmensführung aus. Bei der beruflichen Integration unterstreicht der Bericht die erfolgreiche Zusammenarbeit der Unternehmen und ihren Partnerorganisationen im Rahmen von Compasso.
Unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands vernetzt Compasso die zentralen Akteure der beruflichen Eingliederung. Der Verein unterstützt Arbeitgeber dabei, die Arbeitsmarktfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu erhalten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Das Engagement der bei Compasso involvierten Akteure, darunter IV, Suva, Privatversicherer, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgeber, lohnt sich: Seit 2012 konnten rund 94’000 Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden.
Wegen des sich zuspitzenden Fachkräftemangels werden immer mehr Arbeitgeber von sich aus aktiv und nutzen gezielt die Informationen und Werkzeuge von Compasso. Ebenfalls ausschlaggebend für den anhaltenden Erfolg der beruflichen Eingliederung ist die auf Freiwilligkeit beruhende Zusammenarbeit der Akteure. Indem der Bundesrat sie gemäss seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) gesetzlich vorschreiben will, belastet er das jahrelang aufgebaute Vertrauen der Akteure und beschädigt die bewährten flexiblen Strukturen.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.