Arbeitslosenversicherung: Beitragserhöhungen mit Revision bremsen

30. Juni 2010 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat heute über die hohe Verschuldung der Arbeitslosenversicherung informiert. Die Beiträge müssen um 0.5 Prozentpunkte plus ein Solidaritätsprozent erhöht werden, wenn die Revision der Arbeitslosenversicherung in der Volksabstimmung scheitert. So starke Beitragserhöhungen schaden der Wirtschaft und den Konsumenten. Deshalb muss die Revision unbedingt unterstützt werden.

Der Bundesrat hat heute mitgeteilt, dass die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) die Obergrenze von 6,7 Mrd. Franken am 7. April 2010 erreicht hat. Damit ist er von Gesetzes wegen verpflichtet, die Versicherungsbeiträge anzuheben, um einen weiteren finanziellen Absturz der ALV zu verhindern. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Erhöhung der Beiträge um 0.5 Prozentpunkte plus ein Solidaritätsprozent wäre Gift für die Wirtschaft und die Konsumenten. Dies umso mehr, als im nächsten Jahr auch die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte und die Beiträge der Erwerbsersatzordnung um 0.2 Prozentpunkte steigen werden.

Die Beitragserhöhung in der ALV muss unbedingt gebremst werden. Dazu braucht es in der Volksabstimmung vom 26. September 2010 ein JA des Souveräns zur Revision der ALV. Mit der Revisionsvorlage würden die Beiträge um 0.2 Prozentpunkte plus Solidaritätsprozent steigen, d.h nicht einmal halb so stark wie ohne Revision! Das ist möglich, weil sie das strukturelle Defizit von fast 1 Milliarde Franken auch auf der Leistungsseite angeht.

Das Parlament hat eine ausgewogene Revisionsvorlage zur Sanierung der ALV verabschiedet. Beitragserhöhungen von 646 Mio. Franken – ein Teil davon als Solidaritätsprozent der Besserverdienenden! – stehen Leistungskorrekturen von 622 Mio. Franken gegenüber. Die Leistungskorrekturen sind arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und sozialpolitisch angemessen. Auch nach der Revision wird die Arbeitslosenversicherung gute Geldleistungen anbieten und über ein starkes Instrumentarium zur Integration der Arbeitslosen ins Erwerbsleben verfügen.