Arbeitgeber bringen Licht ins Dunkel

8. November 2016 News

Das Modell des Nationalrats zur Kompensation der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes hat zu kontroversen Diskussionen hinsichtlich der Kosten geführt. Um Transparenz zu schaffen, legen die Arbeitgeber ihre eigenen Berechnungen offen.

Die politische Debatte um die Reform der Altersvorsorge 2020 hat Fragen über die Höhe der Mehrkosten aufgeworfen, die das Modell des Nationalrats zur Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes zur Folge hat. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) belaufen sich die Mehrkosten gegenüber dem geltenden System auf 4,45 Milliarden Franken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) beziffert die Zusatzkosten des nationalrätlichen Modells hingegen auf knapp 3,1 Milliarden Franken.

Um für die Plausibilität und Transparenz seiner Berechnungen zu garantieren, legt der Wirtschaftsdachverband sämtliche Grundlagen und Annahmen in einem Bericht offen. Er vergleicht darin die zu erwartenden Mehrkosten der Kompensationsmodelle von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat. In einem weiteren Dokument zeigt der Dachverband auf, dass die nationalrätliche Lösung die vollständige Kompensation aller BVG-Versicherten erreicht und somit gezielter wirkt als das Modell des Ständerats mit seinem schädlichen AHV-Ausbau für Neurentner. Dieser führt zu einer eigentlichen Überkompensation der älteren erwerbstätigen BVG-Versicherten, während Jüngere das Nachsehen haben. Demgegenüber wirkt das Modell des Nationalrats nicht nur besser, es hält auch die Gesamtkosten der Reform um zwei Milliarden Franken tiefer als das ständerätliche Modell.