Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden.
Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern damit beauftragt, auf der Basis seiner Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass damit Bewegung in den Reformprozess kommt und stellt mit Befriedigung fest, dass der Handlungsbedarf zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge seitens des Bundesrates und des zuständigen Departementes anerkannt wird.
Herausforderung steigende Lebenserwartung
Schon lange ist bekannt, dass die Altersvorsorge vor grossen demografischen Herausforderungen steht. Unabhängig davon, ob es sich um das Umlageverfahren der AHV oder das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule handelt: Die steigende Lebenserwartung stellt für beide Sozialwerke eine finanzielle Belastungsprobe dar, weil dadurch die durchschnittliche Bezugsdauer der Renten zunimmt. Der Handlungsbedarf ist insbesondere in der 2. Säule dringend. Bisher sind Reformen in der 1. Säule (11. AHV-Revision) und der 2. Säule (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes) gescheitert und der Reformprozess ist stillgestanden.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass nur eine Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz erfolgsversprechend sind. Er betrachtet daher die beiden Säulen der Altersvorsorge gemeinsam und will sie so reformieren, dass deren Leistungen und Finanzierungen aufeinander abgestimmt sind.
Leitlinien des Bundesrates
Der Bundesrat stellt für eine künftige Reform, welche spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss, folgende Leitlinien auf:
- Rentenalter 65 für alle
- Erhöhung des effektiven Rentenalters
- Flexibilisierung des Rentenalters
- Kompensation für tiefe Einkommen bei Frühpensionierung
- Zusatzeinnahmen mit Prüfung einer Mehrwertsteuer-Erhöhung
- Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG mit Kompensationsmassnahmen
- Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Gewinne der Lebensversicherer zwischen Aktionären und Versicherten
Damit ist die Debatte lanciert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird sich in der anstehenden Diskussion an seinem «Masterplan für die Reform der Altersvorsorge» orientieren, den er an seiner Medienkonferenz vom 5. November 2012 vorgestellt hat.