AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken

21. September 2012 News

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (etwa der Koordinationsabzug) darauf abgestimmt.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1160 auf 1170 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2320 auf 2340 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19’050 auf 19’210 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28’575 auf 28’815 Franken für Ehepaare und von 9’945 auf 10’035 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 475 auf 480 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 904 auf 914 Franken.

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 395 Millionen Franken. Für die AHV belaufen sich die Mehrausgaben auf 341 Millionen, wovon 67 Millionen zulasten des Bundes gehen (19,55 Prozent der Ausgaben). Die IV trägt 54 Millionen Franken, der Bund übernimmt davon 20 Millionen (37,7 Prozent der Ausgaben). Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von 0,4 Millionen Franken zu Lasten des Bundes und 0,3 Millionen für die Kantone.

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’360 auf 24’570 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20’880 auf 21’060 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6739 Franken (heute 6682) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’696 Franken (heute 33’408) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft.