Weiterbildungsgesetz: wenig zielführende Regelungen abgewendet

11. Oktober 2013 News

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat die Detailberatung des Weiterbildungsgesetzes beendet und in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Entwurf wird voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat behandelt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband legt Wert darauf, dass das ursprünglich als Rahmengesetz konzipierte Gesetz nicht überladen wird.

Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N), welcher die Vorlage als Erstrat behandelt, überwies einen Gesetzesentwurf mit zahlreichen Minderheitsanträgen zur Beratung und Bereinigung an die grosse Kammer. Der Gesamtabstimmung, in der die Vorlage mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen wurde, waren gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste vertiefte Auseinandersetzungen zu den Grundkompetenzen Erwachsener sowie zur Finanzierung der Weiterbildung vorausgegangen.

Einerseits drehten sich die Diskussionen um die Frage, welche Fähigkeiten die Grundkompetenzen Erwachsener umfassen sollen. Keine Aufnahme ins Gesetz fanden Kompetenzen wie im Bereich der Haushaltführung oder der Wirtschaftskenntnisse. Hingegen wurde die Liste der Grundkompetenzen mit Erziehungs- und Sozialkompetenzen sowie der Fähigkeit ergänzt, sich mündlich in einer Landessprache auszudrücken. Eine Mehrheit befand zudem, dass Bund und Kantone bei ihren Bestrebungen, Erwachsenen mit fehlenden Grundkompetenzen deren Erwerb und Erhalt zu ermöglichen, auch die Organisationen der Arbeitswelt einbeziehen sollen.

Andererseits wurde über die Finanzierung der Weiterbildung diskutiert. Den Antrag, einen Langzeiturlaub für Weiterbildung über die AHV in Form eines befristeten Rentenvorbezugs teilweise finanzieren zu können, lehnte die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass mit dem Weiterbildungsgesetz ein Grundsatzgesetz geschaffen werden soll, das nur ein begrenztes Mass an Fördertatbeständen umfasst. Damit fanden auch keine spezialgesetzlichen Anliegen Eingang in den Entwurf. Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte die Kommission zudem den Antrag ab, welcher von den Arbeitgebern die Gewährung eines jährlichen Weiterbildungsurlaubs verlangte.

Rahmengesetz soll Rahmengesetz bleiben
Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt zur Kenntnis, dass es der WBK-N nur knapp gelungen ist, das vom Bundesrat ursprünglich als Rahmengesetz ohne Fördertatbestände konzipierte Gesetz auch als solches zu erhalten. Offenbar wurde in der Kommission – wie zu erwarten war – versucht, die Arbeitgeber zu Weiterbildungsurlauben zu verpflichten, und auch unausgegorene Vorschläge zur Finanzierung von Langzeiturlauben über die AHV waren Teil der Diskussionen. Diese für die Förderung der Qualifikation der Bevölkerung wenig zielführenden und für die Arbeitgeber belastenden Vorschläge wurden richtigerweise abgelehnt.

Die schon von der Expertenkommission vorgesehenen Fördertatbestände wurden in der WBK-N mit Erziehungs- und Sozialkompetenzen unnötig erweitert. Ebenso soll die öffentlich geförderte Weiterbildung immer auch zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen und nicht nur zur Chancengerechtigkeit sowie der Zugang zu neutraler Information, Beratung und Orientierung kostenlos erfolgen. Diese Sachverhalte wären richtigerweise in Spezialgesetzen zu regeln, und nicht in einem Rahmengesetz. Positiv zu beurteilen ist, dass sich die WBK-N dazu durchgerungen hat, Marktverzerrungen durch staatlich subventionierte Weiterbildung zu verhindern.