Ständerätliche Kommission setzt in der Berufsbildung auf Vielfalt statt auf Regulierung
Die zuständige ständerätliche Kommission (WBK-S) setzt bei den Ferienregelungen für Lernende weiterhin auf die Vertragsfreiheit und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid. Attraktive Lehrstellen entstehen nicht allein durch die Anzahl Ferienwochen, sondern durch ein Gesamtpaket wie Entwicklungsperspektiven und attraktive betriebliche Rahmenbedingungen. Statt einer zusätzlichen gesetzlichen Regulierung können Branchen und Betriebe weiterhin jene Lösungen anbieten, die den Bedürfnissen ihrer Lernenden und den betrieblichen Möglichkeiten am besten entsprechen.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ist der Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung des Ferienanspruchs in der Lehre nicht gefolgt und stützt damit den Antrag des Bundesrates. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) greift die Motion zu kurz: Eine zusätzliche Ferienwoche allein steigert weder die Attraktivität der Berufsbildung noch verbessert sie die psychische Gesundheit der Lernenden.
Attraktive Lehrstellen brauchen Gestaltungsspielraum
Die Anforderungen an die Ausbildung unterscheiden sich je nach Branche, Betrieb und Bedürfnisse der Lernenden. Die heutige Vertragsfreiheit trägt diesen Unterschieden Rechnung und ermöglicht Lösungen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bereits heute können Lehrbetriebe ihren Lernenden mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Wochen Ferien gewähren. Verschiedene Branchen und Betriebe nutzen diesen Spielraum bereits und sehen weitergehende Ferienregelungen vor. Auch der Bundesrat verweist ausdrücklich auf diese Möglichkeiten.
Die Attraktivität der Berufsbildung lässt sich nicht auf die Anzahl Ferienwochen reduzieren. Umfragen in verschiedenen Branchen zeigen vielmehr, dass Lernende unterschiedliche Bedürfnisse haben: Sie wünschen sich beispielsweise mehr Zeit zum Lernen im Betrieb oder schätzen gemeinsame Firmenanlässe sowie -ausflüge. Auch psychische Belastungen haben vielfältige Ursachen und lassen sich nicht pauschal mit einer zusätzlichen Ferienwoche beheben. Gerade die betriebliche Ausbildung bietet Jugendlichen Struktur und soziale Einbindung und stärkt Selbstwirksamkeit und Berufsstolz. Die Attraktivität der Berufsbildung muss deshalb als Gesamtpaket betrachtet werden.
Gesetzliche Abwesenheiten in der Gesamtsicht betrachten
Gleichzeitig werden im Parlament weitere Vorlagen beraten, die zu zusätzlichen Abwesenheiten vom Lehrbetrieb führen können. So sieht die Änderung des Obligationenrechts zum ausserschulischen Jugendurlaub vor, den gesetzlichen Anspruch für unter 30-Jährige von einer auf zwei Wochen pro Jahr zu erhöhen. Der SAV hat diese Ausweitung bisher grundsätzlich unterstützt. Angesichts der parallel diskutierten zusätzlichen Ferienwoche für Lernende ist es jedoch angezeigt, die kumulierten Auswirkungen beider Vorlagen auf die betriebliche Ausbildungszeit gemeinsam zu betrachten. Der SAV spricht sich deshalb dafür aus, die Beratung über die Ausweitung des Jugendurlaubs zu sistieren, bis über die sechs Ferienwochen für Lernende entschieden ist.
Nun ist der Ständerat gefordert, der WBK-S zu folgen und die Motion ebenfalls abzulehnen. Statt immer neuer Einzelregelungen braucht die Berufsbildung genügend Gestaltungsspielraum und eine Gesamtsicht auf die Ausbildungszeit im Betrieb.
Ihre Ansprechperson
Nicole Meier
Ressortleiterin Bildung und Berufliche Aus- und Weiterbildung
E-Mailnicole.meier@arbeitgeber.ch
https://www.arbeitgeber.ch/bildung/staenderaetliche-kommission-setzt-in-der-berufsbildung-auf-vielfalt-statt-auf-regulierung/