Neue Eckwerte in der höheren Berufsbildung gesetzlich verankert

5. Dezember 2016 News

Die eidgenössischen Räte haben ihre Differenzen bei der Änderung des Berufsbildungsgesetzes in der Wintersession bereinigt: Ab 2018 gelten neue gesetzliche Eckwerte für die öffentliche Finanzierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen. Sie ermöglichen eine höhere und fairere öffentliche Unterstützung dieses wichtigen Bildungsbereichs.

Dank der parlamentarischen Entscheide in der Wintersession gelten ab 2018 neue Eckwerte für die öffentliche Unterstützung der eidgenössischen Prüfungen und ihrer Vorbereitungskurse. Damit endet eine langjährige Diskussion über die Art und Weise der öffentlichen Unterstützung. Bereits 2010 hat der Schweizerische Arbeitgeberverband ein Förderkonzept für die höhere Berufsbildung gefordert, welches nun auch für das Prüfungssystem konkretisiert wurde.

Die Eidgenössischen Prüfungen sind ein Sonderfall in der Bildungswelt, denn sie regeln nicht die Ausbildung selber, sondern nur deren Abschluss. Die Prüfungsvorbereitung kann daher flexibel und bedarfsgerecht erfolgen. Eine Subventionierung von (ausgewählten) Kursen durch die Kantone hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt und zu verschiedenen Problemen geführt.

Die Neuerungen im Berufsbildungsgesetz sehen daher folgende Eckwerte vor:

  • Subjektorientierung: Die Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen erhalten nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfungen einen Zuschuss durch den Bund an ihre Kurskosten. Bedingungen: Sie müssen eine eidgenössische Prüfung absolvieren und einen Nachweis für die bezahlten Kursgebühren erbringen.
  • Bundeszuständigkeit: Die Unterstützung der Teilnehmenden wird nicht mehr an die Regeln des Wohnsitzkantons beziehungsweise des Schulstandortes gebunden sein, um die Gleichbehandlung und die freie Kurswahl zu gewährleisten.
  • Erhöhung der öffentlichen Mittel zugunsten der eidgenössischen Prüfungen: Als Zielgrösse für die Unterstützung werden maximal 50 Prozent der Kosten für diese Kurse genannt (mit Obergrenzen).

Da der Bund erst nachträglich einen Teil der Ausbildungskosten rückvergütet, wurden teilweise Bedenken in Bezug auf die Vorfinanzierung dieser Kurse durch die Teilnehmenden geäussert. Um solche Härtefälle zu verhindern, kann der Bund nötigenfalls Kursteilnehmenden Teilbeträge gewähren.

Die Arbeitgeber begrüssen diese Änderungen. Sie entsprechen ihrer Forderung, wonach sich die öffentliche Hand in der höheren Berufsbildung ergänzend zum privaten Engagement der Studierenden und ihrer Arbeitgeber systematisch finanziell engagieren soll.

In den nächsten Monaten werden die Konkretisierungen in der Verordnung erfolgen. Zudem müssen sich Bildungsinstitutionen und die oft mitfinanzierenden Sozialpartner auf die Änderungen einstellen.