Keine steuerliche Bestrafung von Aus- und Weiterbildung

1. Februar 2012 News

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) fordert eine Verbesserung der bundesrätlichen Vorlage über die steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten. Sie will verhindern, dass einzelne Personen stärker belastet werden als bisher. Diese Entscheidung ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Mit 20 zu 5 Stimmen ist die nationalrätliche Kommission auf die Vorlage des Bundesrates über die steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten eingetreten. Ziel der Revision soll es sein, die Abzugsfähigkeit der Kosten für beruflich bedingte Aus- und Weiterbildung zu erweitern und im Steuerrecht weniger restriktiv bzw. mehr praxisorientiert zu behandeln.

Nach der Vorlage des Bundesrates sind Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen eines nach oben begrenzten allgemeinen Abzuges steuerlich zu berücksichtigen. Aus finanzpolitischen Überlegungen wurde eine Begrenzung nach oben in der Kommission mehrheitlich positiv beurteilt.

Rückschritt gegenüber heutiger Regelung
Gleichzeitig stellte die Kommission aber fest, dass Personen, welche eine beruflich bedingte Weiterbildung absolvieren, die aktuell voll abzugsfähig ist, nach der neuen Regelung schlechter gestellt wären, wenn die Kosten den Maximalbetrag übersteigen. Im Hinblick darauf, dass Arbeitnehmende aufgrund von technischen oder regulatorischen Neuerungen teilweise gezwungenermassen Weiterbildungen absolvieren, um ihre Aufgaben in der angestammten Stellung weiter verrichten zu können, würde dies zu einer inakzeptablen Mehrbelastung für den einzelnen Steuerzahler führen. Dies wäre ein schlechtes Signal für den Werkplatz Schweiz. Die Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Vorschläge für eine Verbesserung der Vorlage in diesem Bereich auszuarbeiten.

Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung nicht besteuern
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet die Gesetzesvorlage grundsätzlich als wichtig und begrüsst ausdrücklich, dass die WAK-N weitere Abklärungen für deren Verbesserung beschlossen hat. Arbeitgeberfinanzierte berufsorientierte Weiterbildung sollte nie zu einem steuerpflichtigen Einkommen für den Arbeitnehmenden werden. Bei der bundesrätlichen Vorlage hätte dies – je nach Praxis der Steuerämter – nicht ausgeschlossen werden können.