Für einen Steuerabzug für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten

14. November 2012 News

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) spricht sich für einen allgemeinen Steuerabzug für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten bis zu 12 000 Franken aus. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet diese Gesetzesvorlage als wichtig.

Die Mehrheit der WAK-N empfiehlt ihrem Rat gemäss einer Medienmitteilung der Parlamentsdienste, bei der Vorlage über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten dem Ständerat zu folgen, womit künftig für berufliche Aus- und Weiterbildung ein allgemeiner Abzug bis zu maximal 12 000 Franken pro Jahr geltend gemacht werden kann. Bei einer Obergrenze von 12 000 Franken dürften schätzungsweise 90 bis 92 Prozent aller Bildungsgänge vollumfänglich abziehbar sein, wobei für den Bund mit ca. 10 Millionen und für die Kantone mit ca. 50 Millionen Franken Mindereinnahmen gegenüber heute zu rechnen ist.

Arbeitgeberbeiträge gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es sich dabei um eine austarierte Lösung handelt, welche eine gerechte Besteuerung garantiert, ohne zu starke Mitnahmeeffekte zu generieren. Sie sprach sich deshalb sowohl gegen einen Maximalbetrag von 6 000 Franken (mit 17 zu 6 Stimmen) als auch gegen eine Aufhebung der Obergrenze (mit 14 zu 9 Stimmen) aus.

Um sicherzustellen, dass Aus- und Weiterbildungen, welche von Arbeitgebern finanziert werden, keine Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen von Arbeitnehmenden haben und von den Arbeitgebern in jedem Fall als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden können, befürwortet die Kommission zudem mit 17 zu 6 Stimmen entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.

Fortschritt gegenüber Vorlage des Bundesrates
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet die Gesetzesvorlage als wichtig. Sie trägt zu einem weiterbildungsfreundlichen Umfeld bei. Ausdrücklich ist zu begrüssen, dass die WAK-N sicherstellen will, dass arbeitgeberfinanzierte berufsorientierte Weiterbildung nie zu einem steuerpflichtigen Einkommen für den Arbeitnehmenden wird. Bei der bundesrätlichen Vorlage hätte dies – je nach Praxis der Steuerämter – nicht ausgeschlossen werden können.