Bisher herrschte im Bereich der Höheren Fachschulen (HF) keine volle Freizügigkeit zwischen den Kantonen. Die Kantone konnten wählen, für welche Bildungsgänge von ausserkantonalen Höheren Fachschulen sie Beitragszahlungen leisten wollten, denn die bisherige Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) von 1998 funktionierte nach einem «A-la-carte-Prinzip». Beteiligte sich ein Kanton nicht an den Kosten eines ausserkantonalen Bildungsgangs, konnte das im Einzelfall bedeuten, dass eine Studierende oder ein Studierender höhere Studiengebühren übernehmen musste. Das ist mit der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) nicht mehr der Fall. Demnach können HF-Studierende ab dem Studienjahr 2015/2016 zu den gleichen Bedingungen wie die Studierenden des Standortkantons sämtliche Studiengänge besuchen, die Teil der Vereinbarung sind.
Während die Kantone nun die Höheren Fachschulen stärken, plant der Bund, die Absolventen von eidgenössischen Prüfungen direkt und stärker zu unterstützen. Diese abgestimmten Aktivitäten von Bund und Kantonen werten die Höhere Berufsbildung mit ihren zwei unterschiedlichen Bildungsformen (Höheren Fachschulen und eidgenössischen Prüfungen) insgesamt auf.
Mit Blick auf die Mobilitäts- und Spezialisierungserfordernisse des Arbeitsmarktes sowie die national ausgerichtete Berufsbildungspolitik ist die Freizügigkeit von hoher Bedeutung. Sie vereinfacht es zudem Branchenorganisationen, nationale Bildungsstrategien zu verfolgen und nationale Bildungszentren zu führen.